Landesgericht für Strafsachen Wien I.


Beschluss:
U I 247/27 7


Das Landesgericht für Strafsachen Wien I hat heute in nicht öffent
licher Sitzung nach Anhörung der Staatsanwaltschaft beschlossen,
der Beschwerde des Privatanklägers Karl Kraus gegen den Beschluss des Strafbezirksgerichtes I in Wien vom 22./7.1927, U I 247/27/4,
womit derselbe in der Preßsache gegen Bruno Holfeld wegen § 24 P.G.
aufgefordert wurde, die Pauschalgebühr per 10 S.– zu erlegen, statt
zugeben und den Beschluss aufzuheben. Da in vorliegender
Strafsache weder eine Hauptverhandlung stattgefunden noch Zeugen
oder Sachverständigengebühren erwachsen sind und in diesem Falle
gemäss Artikel II des Bds.Ges. vom 8.7.1925 BGB. 233 Absatz 2
kein Pauschalkostenbeitrag zu entrichten ist. –


Landesgericht für Strafsachen Wien I,
Abteil. XV., am 10. August 1927. –
[Unterschrift]


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