Abschrift.
Das Amtsgericht. Charlottenburg, den 21. Dez. 1927.
Gegenwärtig
Refr. Dr. Badrian
als Richter kr. A.
Kanzl. Angestellte Naatz
Protokollführerin
Privatklagesache
Kraus gegen Nierenstein
wegen
Vergehens gegen das
Urheberrecht.
Es erschien der nachbenannte
Zeuge.
Der Zeuge mit dem Gegenstand und
der Person des
Beschuldigten bekannt gemacht, wurde
wie folgt vernommen:
Ich heisse Otto Schneider,
bin 40 Jahre alt, Redakteur
Dr., in CharlottenburgSybelstrasse 60,
ad. gen. Nein.
Ich habe die fraglichen
Bilder von
einer mir
bekannten Dame, Frl. Ribentrop, erhalten.
Die Beschuldigten kenne ich
nicht und weiss auch nicht,
wer die fraglichen Bilder in der Ausstellung fotografiert
hat. Ich habe die Aufnahme
in den Weltspiegel gebracht,
weil mich damals die
Ausstellung über Peter Altenberg
interessierte. Näheres zur Sache wird die eben erwähnte
Zeugin aussagen können, die ich vorsorglich mitgebracht
habe.
Das Bild des Privatanklägers habe ich
aus dem Grund gebracht, weil
mir – als gebürtigen
Wiener –
seine Freundschaft zu Peter Altenberg bekannt
war.
v.g.u.
Dr. Otto Schneider m.p.
Es erscheint ohne Vorladung
die Zeu
gin Frl.
Edith Ribbentrop, 30 Jahre alt, ohne
Beruf,
Motzstrasse 35,
ad gen. Nein.
Ich selbst habe die
fraglichen Bilder
in Wien in der Ausstellung fotografiert und zwar auf
aus
drückliche
Erlaubnis des Herrn
Nierenstein. Es war
und ist mir nicht bekannt, dass Nierenstein zu dieser
Erlaubnis nicht berechtigt
war. Für mich war massgebend,
dass Nierenstein Veranstalter der Ausstellung gewesen
ist und als solcher die
Verantwortung trug für die
Ausstellung im allgemeinen. Nierenstein war auch bekannt
dass ich die Bilder an die
Presse weitergeben wollte,
da
ich ihm dies vor der Aufnahme gesagt hatte.
V.g.u.
Dr. Badrian
Edith
Ribbentrop m.p.
unles. Unterschrift.