Abschrift.


Das Amtsgericht. Charlottenburg, den 21. Dez. 1927.


Gegenwärtig
Refr. Dr. Badrian
als Richter kr. A.
Kanzl. Angestellte Naatz
Protokollführerin


Privatklagesache
Kraus gegen Nierenstein
wegen
Vergehens gegen das
Urheberrecht.


Es erschien der nachbenannte Zeuge.


Der Zeuge mit dem Gegenstand und
der Person des Beschuldigten bekannt gemacht, wurde
wie folgt vernommen:


Ich heisse Otto Schneider,
bin 40 Jahre alt, Redakteur Dr., in CharlottenburgSybelstrasse 60, ad. gen. Nein.


Ich habe die fraglichen Bilder von
einer mir bekannten Dame, Frl. Ribentrop, erhalten.
Die Beschuldigten kenne ich nicht und weiss auch nicht,
wer die fraglichen Bilder in der Ausstellung fotografiert
hat. Ich habe die Aufnahme in den Weltspiegel gebracht,
weil mich damals die Ausstellung über Peter Altenberg
interessierte. Näheres zur Sache wird die eben erwähnte
Zeugin aussagen können, die ich vorsorglich mitgebracht
habe.


Das Bild des Privatanklägers habe ich
aus dem Grund gebracht, weil mir – als gebürtigen
Wiener – seine Freundschaft zu Peter Altenberg bekannt
war.


v.g.u.
Dr. Otto Schneider m.p.


Es erscheint ohne Vorladung die Zeu
gin Frl. Edith Ribbentrop, 30 Jahre alt, ohne Beruf,
Motzstrasse 35,


ad gen. Nein.


Ich selbst habe die fraglichen Bilder
in Wien in der Ausstellung fotografiert und zwar auf aus
drückliche Erlaubnis des Herrn Nierenstein. Es war
und ist mir nicht bekannt, dass Nierenstein zu dieser
Erlaubnis nicht berechtigt war. Für mich war massgebend,
dass Nierenstein Veranstalter der Ausstellung gewesen
ist und als solcher die Verantwortung trug für die
Ausstellung im allgemeinen. Nierenstein war auch bekannt
dass ich die Bilder an die Presse weitergeben wollte,
da ich ihm dies vor der Aufnahme gesagt hatte.


V.g.u.
Dr. Badrian Edith Ribbentrop m.p.
unles. Unterschrift.