Fortgesetzt am 26.I.1928.
Nach Vorhalt der Aussagen
Dr. Schneider
und Ribbentrop:
Die Angaben der letzteren
sind un
richtig;
ich habe ihr niemals die Erlaubnis gegeben,
die Fotografieporträts von
Karl Kraus
zu fotografieren,
geschweige
denn zu veröffentlichen. Ich kann mich über
haupt an sie selbst nicht
erinnern, sondern nur an
ihre
Schwester Frau Ratz, IV. Favoritenstrasse 46,
sowie an deren Mann, die mir durch eine Bekannte empfohlen
waren.
Ich habe den beiden das
Fotografieren
einer Anzahl von
mir bezeichneter Fotografien gestattet
und sowohl dem Ehepaar Ratz, als
auch sämtlichen an
deren Fotografen gegenüber, die in der Ausstellung
fotografieren wollten, betont,
dass ich die Erlaubnis
zum
Fotografieren von Porträts oder Aktfotografien
nicht geben kann. Die Ratz hat sich zweitesmal mit
einer Dame bei mir eingefunden und erklärt, dass
die ersten Aufnahmen nicht
gelungen seien. Darauf habe
ich
die Wiederholung der ersten Aufnahmen gestattet.
Bei dieser Gelegenheit soll nun,
wie mir Herr Ratz
mitteilt, diese Dame (Frl. Ribbentop) die inkriminierten
Aufnahmen gemacht haben.
Für die Richtigkeit dieser
Angaben
kann ich
jederzeit Zeugen führen.
unlU. Otto
Nierenstein m.p.