Fortgesetzt am 26.I.1928.


Nach Vorhalt der Aussagen Dr. Schneider
und Ribbentrop:


Die Angaben der letzteren sind un
richtig; ich habe ihr niemals die Erlaubnis gegeben,
die Fotografieporträts von Karl Kraus zu fotografieren,
geschweige denn zu veröffentlichen. Ich kann mich über
haupt an sie selbst nicht erinnern, sondern nur an
ihre Schwester Frau Ratz, IV. Favoritenstrasse 46,
sowie an deren Mann, die mir durch eine Bekannte empfohlen
waren.


Ich habe den beiden das Fotografieren
einer Anzahl von mir bezeichneter Fotografien gestattet
und sowohl dem Ehepaar Ratz, als auch sämtlichen an
deren Fotografen gegenüber, die in der Ausstellung
fotografieren wollten, betont, dass ich die Erlaubnis
zum Fotografieren von Porträts oder Aktfotografien
nicht geben kann. Die Ratz hat sich zweitesmal mit
einer Dame bei mir eingefunden und erklärt, dass
die ersten Aufnahmen nicht gelungen seien. Darauf habe
ich die Wiederholung der ersten Aufnahmen gestattet.
Bei dieser Gelegenheit soll nun, wie mir Herr Ratz
mitteilt, diese Dame (Frl. Ribbentop) die inkriminierten
Aufnahmen gemacht haben.


Für die Richtigkeit dieser Angaben
kann ich jederzeit Zeugen führen.


unlU. Otto Nierenstein m.p.