12 U 1208/27
Herrn
Dr. Oskar Samek, R.A.
Wien I
In der hg.
Ehrenbeleidigungssache gegen Otto Nierenstein,
werden Sie verständigt, dass die beantragten Erhebungen ab
geschlossen sind
und gem. § 112, Abs. 2 StPO. die Einbringung der
Anklageschrift binnen 14
Tagen zu erfolgen hat. – Die Nichtein
haltung dieser
Frist kommt dem Rücktritt von der Anklage gleich.
(§§ 109 und 46, Abs. 3 ZPO.)
Dr. Karl Korst