12 U 1208/27


Herrn
Dr. Oskar Samek, R.A.
Wien I


In der hg. Ehrenbeleidigungssache gegen Otto Nierenstein, werden Sie verständigt, dass die beantragten Erhebungen ab
geschlossen sind und gem. § 112, Abs. 2 StPO. die Einbringung der
Anklageschrift binnen 14 Tagen zu erfolgen hat. – Die Nichtein
haltung dieser Frist kommt dem Rücktritt von der Anklage gleich.
(§§ 109 und 46, Abs. 3 ZPO.)


Dr. Karl Korst


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