Fackel-Kraus als Plakat-Ankleber.Die FackelSilesia


Sehr geehrter Herr Kollege!


Herr Karl Kraus, dessen österreichischer Anwalt ich bin, ersucht mich Ihnen zu schreiben und Ihnen seinen
Dank für die Uebersendung der Silesia mit der ihn betreffenden
Mitteilung zu übermitteln. Er lässt Sie ferner durch mich ersu
chen, an den verantwortlichen Redakteur der „Silesia“ die fol
gende Berichtigung mit der in der Cechoslovakei üblichen Eingangs
formel abzusenden und wenn die Berichtigung nicht erscheinen
sollte, mir eine Vollmacht einzusenden, um gerichtliche Schritte
zur Durchsetzung der Aufnahme der Berichtigung einzuleiten.


Berichtigung: Sie betiteln Ihre Notiz „Fackel- Krausals Plakat-Ankleber.“ Die in diesem Titel enthaltene Mitteilung
ist unwahr. Wahr ist, dass Karl Kraus kein Plakat angeklebt hat.


Sie schreiben: „Samstag mittag wurden die Plakate von Karl Kraus selbst an den Litfassäulen angeklebt.“ Diese Behauptung
ist unwahr. Wahr ist, dass die Plakate mit der Aufforderung an den
Polizeipräsidenten von Wien, abzutreten am Samstag um 1/2 10 Uhr
vormittags von den Angestellten des Plakatierungsinstitutes
Wipag“ angeklebt wurden. Es ist unwahr, dass die bürgerlichen
Blätter die Polizei auffordern, diese Plakate entfernen zu lassen.
Wahr ist, dass eine solche Aufforderung in keinem bürgerlichen
Blatte enthalten war.


Ich ersuche Sie ferner, mir ein Belegexemplar
über die eventuell veröffentlichte Berichtigung einzusenden und
zeichne, Ihnen im Namen des Herrn Karl Kraus nochmals bestens
dankend, mit vorzüglicher kollegialer
Hochachtung


Rekommandiert


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