Sehr geehrter Herr Kollege!
Herr Karl Kraus, dessen
österreichischer
Anwalt ich
bin, ersucht mich Ihnen zu schreiben und Ihnen seinen
Dank für die Uebersendung der Silesia mit der ihn betreffenden
Mitteilung zu übermitteln. Er
lässt Sie ferner durch mich ersu
chen, an den verantwortlichen Redakteur der „Silesia“ die fol
gende Berichtigung mit der in der
Cechoslovakei üblichen Eingangs
formel abzusenden und wenn die
Berichtigung nicht erscheinen
sollte, mir eine Vollmacht einzusenden, um gerichtliche Schritte
zur Durchsetzung der Aufnahme der
Berichtigung einzuleiten.
Berichtigung: Sie betiteln Ihre
Notiz „Fackel-
Krausals Plakat-Ankleber.“ Die in diesem Titel enthaltene Mitteilung
ist unwahr. Wahr ist, dass Karl Kraus kein
Plakat angeklebt hat.
Sie schreiben: „Samstag mittag
wurden die Plakate von Karl Kraus selbst an den Litfassäulen angeklebt.“ Diese
Behauptung
ist unwahr. Wahr
ist, dass die Plakate mit der Aufforderung an den
Polizeipräsidenten von Wien, abzutreten am
Samstag um 1/2 10 Uhr
vormittags
von den Angestellten des Plakatierungsinstitutes
„Wipag“ angeklebt wurden. Es ist unwahr, dass die bürgerlichen
Blätter die Polizei auffordern,
diese Plakate entfernen zu lassen.
Wahr ist, dass eine solche Aufforderung in keinem bürgerlichen
Blatte enthalten war.
Ich ersuche Sie ferner, mir
ein Belegexemplar
über die
eventuell veröffentlichte Berichtigung einzusenden und
zeichne, Ihnen im Namen des
Herrn Karl
Kraus nochmals bestens
dankend, mit vorzüglicher
kollegialer
Hochachtung
Rekommandiert