Lieber Schorek!
Ich ersuche Dich, heute wieder
in einer Herrn
Karl Kraus betreffenden Angelegenheit zu intervenieren. Im Abendblatte der „Ostrauer Zeitung“ vom 19. September 1927
erschien
auf der ersten Seite
eine Notiz „Fackel-Kraus als Plakat-Ankleber“.
Ich bitte Dich im Vollmachtsnamen
des Herrn Karl
Kraus, die fol
gende Berichtigung an den verantwortlichen Redakteur der „OstrauerZeitung“ zu senden und
wenn die Berichtigung nicht ordentlich
erscheint, gerichtliche Schritte
zur Erzwingung der Aufnahme ein
zuleiten. Die Formulierung der
Eingangsformel überlasse ich Dir,
da mir das čechische Pressgesetz nicht bekannt ist. Bei dieser
Gelegenheit würde ich Dich
bitten, wenn eine Novellierung des Press
gesetzes in der Čechoslovakei
erfolgte und eine deutsche Ausgabe
des jetzt geltenden Pressgesetzes existiert, sie mir einzusenden.
Berichtigung: Sie betiteln Ihre Notiz „Fackel- Krausals Plakat-Ankleber.“ Die in diesem Titel enthaltene
Mitteilung
ist unwahr. Wahr
ist, dass Karl
Kraus kein Plakat angeklebt hat.
Sie schreiben: „Samstag mittag
wurden diese Plakate von KarlKraus
selbst an den Litfassäulen angeklebt.“ Diese
Behauptung
ist unwahr. Wahr ist, dass die
Plakate mit der Aufforderung an
den Polizeipräsidenten von Wien, abzutreten, am Samstag um 1/2 10
Uhr vormittags von den
Angestellten des Plakatierungsinstitutes
„Wipag“ angeklebt wurden. Es ist unwahr, dass die
bürgerlichen
Blätter die
Polizei auffordern, diese Plakate entfernen zu lassen.
Wahr ist, dass eine solche
Aufforderung in keinem bürgerlichen
Blatte enthalten war.
Ich bitte mir ein
Belegexemplar einzusenden.
Ich danke Dir im Voraus im Namen
des Herrn
Karl Kraus für
Deine Intervention und bin mit herzlichsten Grüs
sen an Frau Anny, deren Angehörigen und Dich
Dein
Rekommandiert