Traumstück


Sehr geehrter Herr!


Ich übersende Ihnen eine an den verantwortlichen Redakteur des Völkischen Beobachters gerichtete Berichtigung und
ersuche Sie, Ihren Anwalt zu fragen, ob sie dem deutschen Pressgesetz
entspricht, und wenn dies der Fall ist, sie an den verantwortlichenRedakteur des Völkischen Beobachter weiterzuleiten.


Weiters ersuche ich Sie, Ihren Anwalt auch
darüber zu befragen, ob er es für tunlich und möglich hält, gegen das
Präsidium der vereinigten vaterländischen Verbände, die „MünchnerZeitung“ und die „Bayrische Staatszeitung“, welche dessen Zuschrift
abdruckten, wegen der Worte „Der tote Frontsoldat wurde in gemeinster
Weise verhöhnt“ eine Ehrenbeleidigungsklage einzureichen; ferner, ob
wegen der Forderung, dass das Stück abgesetzt wird, wobei man durch
blicken liess, dass es sonst zu Skandalen kommen wird, eine Anzeige
wegen Nötigung erstattet werden kann und auch, ob nach deutschem Ge
setz ein Schadenersatz geltend gemacht werden kann, weil wegen dieser
Zuschriften und deren Veröffentlichung das „Augsburger Theater“, wel
ches gleichfalls den Plan einer Aufführung des „Traumstückes“ hatte,
diesen aufgegeben hat.


Mit freundlichen Grüssen, auch von HerrnKraus, bin ich in Erwartung Ihrer Antwort


ihr ergebener


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