Sehr geehrter Herr!
Ich übersende Ihnen eine an den
verantwortlichen Redakteur
des Völkischen Beobachters gerichtete
Berichtigung und
ersuche Sie, Ihren Anwalt zu fragen, ob sie dem deutschen Pressgesetz
entspricht, und wenn dies der
Fall ist, sie an den verantwortlichenRedakteur des Völkischen Beobachter weiterzuleiten.
Weiters ersuche ich Sie, Ihren
Anwalt auch
darüber zu befragen, ob er es für
tunlich und möglich hält, gegen das
Präsidium der vereinigten vaterländischen Verbände, die „MünchnerZeitung“ und die „Bayrische Staatszeitung“, welche dessen
Zuschrift
abdruckten, wegen
der Worte „Der
tote Frontsoldat wurde in gemeinster
Weise
verhöhnt“ eine Ehrenbeleidigungsklage einzureichen; ferner, ob
wegen der Forderung, dass das Stück abgesetzt wird, wobei man durch
blicken liess, dass es
sonst zu Skandalen kommen wird, eine Anzeige
wegen Nötigung erstattet werden
kann und auch, ob nach deutschem Ge
setz ein Schadenersatz
geltend gemacht werden kann, weil wegen dieser
Zuschriften und deren
Veröffentlichung das „Augsburger Theater“,
wel
ches
gleichfalls den Plan einer Aufführung des „Traumstückes“ hatte,
diesen aufgegeben hat.
Mit freundlichen Grüssen,
auch von HerrnKraus, bin ich in
Erwartung Ihrer Antwort
ihr ergebener
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