Völkischer Beobachter, 3.3.1928Eine skandalöse Erstaufführung in München. Die Verhöhnung des Soldatentodes durch den Juden Karl KrausTraumstück


In rechtsfreundlicher Vertretung des Herrn
Karl Kraus verlange ich gemäss § 11 des Gesetzes über die Pressevom 7. Mai 1874 die Aufnahme folgender Berichtigung der in Ihrer Nummer
vom 3. März 1928, 53. Ausgabe, 41. Jahrgang in dem Artikel „Eineskandalöse Erstaufführung in München“„Die Verhöhnung des Soldatentodes durchden Juden Karl Kraus – Wir fordern Verbotder Aufführung im Schauspielhaus“ mitge
teilten meinen Mandanten betreffenden unrichtigen Tatsachen.


Sie schreiben: „Eine tuberkulöse Krankenschwester erzählt, wie
sie von den Offizieren im Felde ‚angesteckt‘ worden sei“. Diese Be
hauptung ist unwahr. Wahr ist, dass im „Traumstück“ eine tuberkulöse
Krankenschwester überhaupt nicht vorkommt, wahr ist, dass ein tuberku
löses Kind in einem Vers über das Schicksal seiner Schwester, die im
Felde war, berichtet. Sie schreiben ferner: „Eine Hure tanzt mit Etap
penschweinen und einbeinigen Soldaten“. Es ist unwahr, dass eine der
artige Szene im Traumstück überhaupt vorkommt.