Berliner Börsen-CourierDie letzten Tage der MenschheitTraumstückFränkischer Kurier NürnbergVölkischer Beobachter


Sehr geehrter Herr Kollege!


Ich war bei einer grösseren Schwurgerichtsverteidigung
in Neuburg a.D. und kann daher erst heute Ihre geehrten
Schreiben vom 12. und 16. April 1928 beantworten.


1.) Die Klage gegen den Fränkischen Kurier werde
ich sofort einreichen, sobald ich die bereits bestellten
Originalnummern des betreffenden Blattes erhalten habe.
Aus dem mir vorliegenden Ausschnitt kann der Name des
verantwortlichen Redakteurs nicht festgestellt werden.


2.) Die mir freundlichst übermittelte Kritik von
Herbert Ihering im Berliner Börsen-Kurier werde ich im
Prozess verwerten.


3.) Die mir übersandten 6 Exemplare des Traumstücks
habe ich erhalten. Ich habe ein Exemplar dem Gericht
vorgelegt.


4.) Unsere Auskunft, daß von einer Klage gegen die
Vereinigten vaterländischen Verbände abzuraten ist, gilt auch
für die Zeitungen, welche diesen Aufruf abgedruckt haben.
Es empfiehlt sich, nur diejenigen Klagen zu stellen,
bei denen die Einwendungen der Gegenpartei nach der
herrschenden Praxis nicht von vornherein die Gefahr
einer Klageabweisung mit sich bringen. In diesem Falle
würde die Gefahr bestehen, daß nicht nur dem Verfasser,
sondern auch dem verantwortlichen Redakteur der § 193
(Wahrnehmung berechtigter Interessen) zugebilligt würde,
da ja der Abdruck nur von solchen Zeitungen betätigt
wurde, deren Redakteur mit den Vaterländischen Verbänden
persönlich nahestehen dürfte. Es ist daher hier mit sehr
billigen und unter Umständen erfolgreichen Einwendungen
zu rechnen. Im Gegensatz zu dieser Einsendung liegen
ja bei den Artikeln des Völkischen Beobachters und des
Fränkischen Kuriers reine Verbalinjurieen vor, bei denen
das Gericht den § 193 einfach nicht zubilligen kann, ohne
gegen das Gesetz zu verstossen.


5.) In der Klagesache gegen den VölkischenBeobachter halte ich es für zweckmässig, die Tendenz des
Traumstücks durch Hinweis auf das grössere Werk, „Die letztenTage der Menschheit“ noch unwiderleglicher zu erläutern.
Ich habe zu diesem Zwecke das letztere Werk nocheinmal
durchgelesen und mir die Szenen angemerkt, aus denen
die Gesamttendenz der Arbeit des Herrn Mandanten ganz
unwiderleglich hervorgeht. Da ich selbst nur ein Exemplar
besitze, wäre ich verbunden, wenn ich gelegentlich noch ein
oder zwei Exemplare des letzteren Buches bekommen könnte, um
die Vorlage bei Gericht zu betätigen.


Mit vorzügl. koll. Hochachtung
Hirschberg
Rechtsanwalt.


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