Völkischer Beobachter, 14.3.1928„Der Fackelkraus“ gegen den „Völkischen Beobachter“. Ein BeleidigungsprozessDas Traumstück und die FrontsoldatenVölkischer Beobachter, 3.3.1928Eine skandalöse Erstaufführung in München. Die Verhöhnung des Soldatentodes durch den Juden Karl KrausVölkischer BeobachterVölkischer Beobachter, 9.6.1928Traumstück


Abschrift.


P.R. Av 33/28


Urteil.


Das Amtsgericht München, Abteilung Strafgericht
erkennt
in der Privatklagesache
Kraus Wilhelm, Schriftsteller in Wien
gegen
Weiss Wilhelm, Schriftleiter in München


wegen Beleidigung
in der öffentlichen Sitzung vom 11. Juni 1928,
an der teilgenommen haben:
1 Amtsgerichtsdirektor Frank als Vorsitzender,
2. Sekretär Bauer als Urkundsbeamter,
auf Grund der Hauptverhandlung zu Recht:


Der Angeklagte Wilhelm Weiss, geboren am 31. März
1892 zu Stadtsteinach, lediger Hauptmann a.D. und Schrift
leiter der Zeitung „Völkischer Beobachter“ in München
ist schuldig,
zweier im sachlichen Zusammenhang stehender Vergehen
der Beleidigung und wird deshalb zu Geldstrafen von
einhundert und einhundert Reichsmark, für den Fall der
Uneinbringlichkeit zu Gefängnisstrafen von fünf und fünf
Tagen, sowie zur Tragung der Kosten des Verfahrens und zum
Ersatze der dem Privatkläger Karl Kraus, Schriftsteller
in Wien, erwachsenen notwendigen Auslagen verurteilt.


Dem Privatkläger wird die Befugnis zugesprochen,
die Verurteilung des Angeklagten auf dessen Kosten
durch einmalige Einrückung der Urteilsformel in der für
amtliche Bekanntmachungen üblichen Art in die Zeitung
Völkischer Beobachter“ innerhalb eines Monats nach
Rechtskraft des Urteils öffentlich bekannt zu machen.


Gründe:


Der Privatkläger ist der Verfasser des in dem Verlag„Die Fackel“, WienLeipzig erschienenen Werkes „Traumstück“.


Die „Junge Bühne“ hat in der Nacht vom 1. und 2. März
1928 in den „Münchener Kammerspielen“ das „Traumstück
aufgeführt.


Der Angeklagte wohnte der Aufführung an.


In Nr. 53 der Zeitung „Völkischer Beobachter“ vom 3. März1928 ist folgender Artikel enthalten:


Neue Verhöhnung der deutschen Frontsoldaten auf derBühne. Eine skandalöse Erstaufführung in München.Die Verhöhnung des Soldatentodes durch den JudenKarl Kraus – Wir fordern Verbot der Aufführungim Schauspielhaus.


München, 2. März.


Wir erheben hiermit öffentlichen Protest gegen einen
unerhörten Skandal, den sich heute nacht bedauer
licherweise die Münchner Kammerspiele durch die Erst
aufführung eines ‚Traumstückes‘ des Wiener Juden
literaten Karl Kraus geleistet haben. Dieses sogen.
Traumstück‘ stellt die frechste Verhöhnung aller für
ihr Vaterland gefallenen Frontkämpfer dar, die jemals
auf offener Bühne vor sich gegangen ist. Man schämt
sich nicht, einen toten Frontsoldaten auf die Szene
zu schleppen, um einem unabkömmlichen Kriegsgewinnler
in herausfordernder Maske Gelegenheit zu neben, an
seiner Bahre die zynischen Witze über seinen
‚Heldentod‘ reissen zu lassen. Es soll damit ge
zeigt werden, für wen das junge Blut von Millionen
in Wahrheit geflossen ist. Das wissen wir überlebenden
Frontkämpfer schon von selber, auch ohne dass der
Fackelkraus aus Wien darüber seine schmutzigen Zoten
macht. Aber wir verbitten es uns, die heiligste Er
innerung unseres Lebens in dieser gemeinsten und
brutalsten Weise, die uns bisher vorgekommen ist, in
den Kot ziehen zu lassen. Das ganze ‚Traumstück
ist eine einzige fortgesetzte Verhöhnung des front
soldatischen Geistes, eine schamlose Bewitzelung
des Opfertodes der gefallenen Frontkämpfer, eine
gemeine Besudelung alles dessen, was für den deut
schen Soldaten zum Inbegriff seiner Ehre geworden ist.


Ein General in troddelhafter Operettenuniform
brüstet sich, dass ‚auf seinen Befehl‘ sich die Massen
haben totschiessen lassen, eine tuberkulöse
Krankenschwester erzählt, wie sie von den Offizieren
im Felde ‚angesteckt‘ worden sei, eine Hure tanzt
mit Etappenschweinen und einbeinigen Soldaten.
Und so weiter. Das ganze Stück eine einzige
Gemeinheit, eine einzige Zote, ein einziger
Beweis der neudeutschen ‚Geistigkeit‘!


Die Aufführung ist heute eine doppelte Heraus
forderung. Am Sonntag, den 4. März, begeht Deutsch
land – mit Ausnahme Bayerns, wie immer – den
Totengedenktag. Sollten die Kammerspiele auf diese
ihre Weise dem Gedächtnis an die Gefallenen des
grossen Krieges Ausdruck verleihen?


Wie wir hören, greift in Münchner Frontkämpfer
kreisen bereits eine wachsende Erbitterung und
Erregung über diese Herausforderung um sich. Und
daher noch eine Frage an die Münchner Polizeidirektion: wird diese ‚erhebliche Erregung‘ genügen,
um das selbstverständliche Verbot für eine Wieder
holung der Aufführung ebenso herbeizuführen
wie bei Lutherfilm? Oder müssen andere Mittel und
Wege gesucht werden, um die Fortsetzung dieses
Skandals zu verhindern? W.“


In Nr. 62 der Zeitung „Völkischer Beobachter“ vom 14. März1928 ist folgender Artikel enthalten:


Das ‚Traumstück‘ und die Frontsoldaten.Eine Auseinandersetzung mit der ‚Jungen Bühne


Uns geht folgende Erklärung zu:


Zu dem Protest der Vereinigten VaterländischenVerbände gegen die Aufführung des ‚Traumstück
von Karl Kraus erklärt die ‚Junge Bühne derMünchener Kammerspiele‘ auf das entschiedenste,
dass das aufgeführte Stück in keinem Wort und
in keiner Szene den toten Frontsoldaten verhöhnt.
Jeder unvoreingenommene Betrachter muss erkennen,
dass gerade im Gegenteil in der angedeuteten
Stelle des Stückes auf das Schärfste für den
toten Soldaten gegen das überlebende Schiebertum
der Nachkriegszeit Partei genommen wird. Diese
Parteinahme ist, wie das ganze Stück, rein
menschlich und unpolitisch gestaltet; aus diesem
Grunde lehnt die ‚Junge Bühne‘ jede Einflussnahme,
die ausserkünstlerischen Erwägungen entspringt,
ab und stellt in diesem Zusammenhang fest, dass
die Direktion der Münchener Kammerspiele das
Stück nicht vom Spielplan abgesetzt hat, sondern
dass, wie aus allen Vornotizen ersichtlich war,
nur eine Aufführung angekündigt und aus techni
schen Gründen nur diese eine möglich war.


Die ‚Junge Bühne‘ wehrt sich also noch gegen die
unberechtigte Annahme, dass etwa die Empörung der
verhöhnten Frontsoldaten zur Absetzung des Stückes
vom Spielplan geführt habe. Sie hätte demnach das
Stück nun gerade erst recht weiter aufgeführt, wenn
es aus ‚technischen Gründen‘ möglich gewesen wäre.
Man muss das zur Kennzeichnung der geistigen
Verfassung der Leute, für die die ‚junge Bühne
verantwortlich zeichnen, ausdrücklich feststellen!
Man hätte sich nicht um den Einspruch der Kreise
gekümmert, die sich nun einmal durch die skandalöse
Aufführung in ihren Gefühlen aufs schwerste
verletzt fühlten.


Aber die ‚Junge Bühne‘ bestreitet ja unsere
Behauptung, dass das Stück eine Verhöhnung des Front
soldaten wäre. Zunächst erklären wir feierlich, dass
uns weder Herr Gellner noch sonst ein talentvoller
junger Mann mit Piskator-Allüren massgebend sein
kann für die Beurteilung von Dingen, für die sie
nun einmal nicht kompetent sind. Ob sich der deut
sche Frontsoldat durch den geschwollenen Pazifismus
und durch den zotigen Zynismus eines Wiener Judenliteraten herausgefordert fühlen darf oder nicht, ist
ausschliesslich seine Sache.


Im übrigen keine faulen Ausreden! Die ‚JungeBühne‘ kennt natürlich die antinationale und wehr
feindliche Gesamttendenz des Traumstückes von
Karl Kraus genau. Eine Tendenz, die
sie durch ihre verständnis
volle Regie noch liebevoll
unterstrichen hat. Infolgedessen
ist es nicht wahr, dass etwa der Sinn der
Szene zwischen dem Schieber und dem auf der Bahre
liegenden toten Soldaten eine Parteinahme zugunsten
des Frontkämpfers wäre. Selbst wenn man die typisch
jüdische Phrasologie berücksichtigt, bei der es
für geradlinig denkende Menschen immer schwer ist
zu unterscheiden, wo die Satire aufhört und die wahre
Gesinnung beginnt, muss man dem unkomplizierten
Soldatenverstand recht geben, der die widerliche
Szene rundweg ablehnt. Im übrigen mag der
‚unvoreingenommene‘ Leser selbst entscheiden, wie
man den folgenden Monolog aufzufassen hat, den der
in einem schweren Gürtelpelzmantel gehüllte Kriegs
schieber an der Totenbahre des gefallenen Soldaten
spricht:


Der Gürtelpelz:
Ihr fielt und wir stehn auf demselben Boden,
wir schreiten vorbei an den mahnenden Malen,
wir wirken den Wechsel von Toden und Moden,
wie fachen das Fieber von Zahlen und Qualen.
Es waren Momente und Episoden.
Denn dies ist Entwicklung und Vorwärtsschreiten,
der Plumpsack geht um, aber schlank in der Mitten.
Wir sind das Modell dieser blutigen Zeiten,
die Welt ist in die Taille geschnitten.
Ihr strittet, wie teilen ohne Streiten,
andere Zeiten, andere Sitten,
Was liegt, kann uns keine Sorgen bereiten,
wir haben es getan, ihr habt es gelitten.
So rasend wie wir vier Reiter reiten,
keine Post, keine Post kam rascher geritten.
Es starben die Zahlen, wir leben die Zahlen.
Wir treten zu Tänzen, wir tanzen zu Toden,
dank Generalen und Kardinalen,
es welken die Herzen und Hirne und Hoden
im Heldenkampf und in Hurenlokalen.


Und wenn unmittelbar nach dieser Szene eine
operettenhaft zurechtgemachte Karikatur eines
Generals auftritt, dann kann auch der Vorurteils
loseste nicht mehr zweifeln, auf welcher Seite die
Sympathien der Regie und des Verfassers stehen.
Der ‚Feldherr‘ deklamiert mit dem ‚Ingenieur‘
und dem ‚Journalisten‘ zusammen folgenden Vers:


Feldherr, Techniker, Journalist.
Wem es gelang, sich vor uns zu verbergen,
preist unsre Tat.
Wir sind der Nichtswürdigkeit blutige Schergen,
wir säten des Satans Saat.
Auf meinen Wink ward das Blut vergossen.
Meine Kugel sass wie angegossen.
Ich brachte den Schlachtbericht durchschossen.


Und damit ja kein Zweifel mehr besteht, wie man die
beschnittene Problematik des ‚frontkämpferfreund
lichen‘ Kraus aufzufassen hat, sei noch die Szene
wiedergegeben, in der ein tuberkulöses Mädchen
dazu herhalten muss, um das jedem Frontkämpfer
heilige Kriegserlebnis in den Kot zu ziehen. Das
Mädchen deklamiert:


Der Kaiser hat meinem Vater befohlen,
früher zu sterben, als er hat müssen,
Das hat der Mutter das Herz zerrissen.
Drum hat auch sie früher, als sie hat müssen,
ins Gras gebissen.
Sie wusste nicht, wo Brot zu holen.
Der Bruder brachte ein Andenken mit,
er sagte, es war aus Ekrasit,
das hat den andern Bruder zerrissen,
weil er hat damit spielen müssen.
Die Schwester war als Hilfskraft im Feld
und schickte manchmal auch Geld.
Doch wurde sie von den Offizieren geneckt
und von einem ausserdem angesteckt.
Weiss nicht, wie es ihr jetzt geht,
und weil ich klein bin, soll ichs nicht wissen.
Noch mangelt es dazu des Verstands,
so sagte neulich der Herr Katechet,
da er erwähnte dieses Falles,
doch es geschah ja alles,
sagte er, zu Ehren des Vaterlands.
Sie haben es, sagt er, bunt getrieben,
doch war es eine grosse Zeit.
Da bin ich im Wachstum zurückgeblieben.
Und habe kein Winterkleid.
Auch fehlt es an Kohlen,
den Feind, sagt der Katechet, soll der Teufel holen,
denn er, sagt er, hat es auf dem Gewissen.
Doch wenn wir auch sitzen bei einer Kerzen,
so haben wir doch alle den Kaiser im Herzen.
Bald komm ich fort aus diesen Finsternissen.


An diese Szene hat die ‚Junge Bühne‘ wahrschein
lich gedacht, als sie von der ‚rein menschlichen und
unpolitischen‘ Gestaltung sprach. Dieses Geschwafel
von der ‚reinen Menschlichkeit‘ haben wir allmählich
so gründlich satt, dass es uns am Halse steht. Wenn
es wenigstens wahr wäre! Aber es ist ja ebenso
verlogen wie die Absicht, die dahinter steht. Und die
ist ausserdem gehässig!


Und weil das die Leute, die ihr Blut für ihr Vater
land geopfert haben, merken, darum, verehrte
Junge Bühne‘, protestieren sie. Sie brauchen
zum Verständnis der beschnit
tenen Fackelsprache nicht
erst einen Kommentar. Sie lassen sich
einfach von ihrem unkomplizierten Instinkt leiten.
Der sagt ihnen, dass diese ‚reine Menschlichkeit‘
zehn Stunden gegen den Wind ‚menschelt‘. Und davon
haben sie endlich die Nase voll! W. –“


In dem „Traumstück“ finden sich u.a. folgende Stellen:


Seite 10: „Der Gürtelpelz

Es starben die Zahlen, wir leben die Zahlen,
Wir treten die Tänzen, wir tanzen zu Toden,
dank Generalen und Kardinalen,
es welken die Herzen und Hirne und Hoden,
im Heldenkamp und in Hurenlokalen“.


Seite 11: „Tuberkulöses Kind“


Wie in dem Artikel in Nr. 62 der Zeitung „VölkischerBeobachter“ wiedergegeben.


Seite 12 nach der Vorbemerkung: Die Valuta und der
Zinsfuss Foxtrott tanzend:


„Valuta und Zinsfuss
Nichts trägt das Erinnern
den Kriegsgewinnern.
Alles fiel zu Gefallen
Hyänen, Schakalen.
Die Krone, die Leiche
dem Totentanz weiche.
Parfüm für die Nase
aus giftigem Gase.
Nach Leben sich sehnen
Schakale, Hyänen.
Hinweg, was gewesen,
Es tanzen Prothesen“.


Der Angeklagte ist der Verfasser der erwähnten beiden Artikel in Nr. 53 und 62/28 der Zeitung „Völkischer Beobachter“.


Der Privatkläger hat durch seinen entsprechend bevoll
mächtigten Rechtsanwalt am 11. April 1928 schriftlich beim
Amtsgericht München, Abteilung Strafgericht, Strafantrag
gestellt.


Der Inhalt der beiden Artikel, in besonderem der
Inhalt des ersten Artikels sind ein ablehnendes Urteil
über das „Traumstück“, damit ein tadelndes Urteil über
eine schriftstellerische Leistung des Privatklägers.


Die in den Artikeln in Beziehung auf den Privatkläger gebrauchten Ausdrücke: „Wiener Judenliterat,
frechste Verhöhnung aller für ihr Vaterland gefallenen
Krieger, schmutzige Zoten, gemeinstes und brutalstes in
den Kot ziehen heiligster Erinnerungen, schamlose
Bewitzelung des Opfertodes der gefallenen Frontkämpfer,
gemeine Besudelung, einzige Gemeinheit, einzige Zote,
einziger Beweis neudeutscher Geistigkeit, geschwollener
Pazifismus und zotiger Zynismus eines Wiener Juden
literaten, typisch jüdische Phrasologie, beschnittene
Problematik des ‚frontkämpferfreundlichen‘ Kraus,
beschnittene Fackelsprache“ sind geeignet, die Ehre des
Privatklägers zu verletzen.


Das tadelnde Urteil bleibt strafbar, weil aus der
Häufigkeit der beschimpfenden Ausdrücke, aus der Form, das
Vorhandensein einer Beleidigung hervorgeht.


Die Frage, ob das tadelnde Urteil als solches berech
tigt oder nicht berechtigt ist, zu entscheiden, ist
nicht die Aufgabe des Richters.


Der Privatkläger hatte bei seinem Bildungsgrade das
Bewusstsein, die gebrauchten Wendungen sind geeignet, die
Ehre des Privatklägers zu verletzen.


Der Strafantrag ist frist- und formgerecht gestellt.


Der Angeklagte ist deshalb zweier in sachlichem
Zusammenhang stehender Vergehen der Beleidigung schuldig
§§ 185, 193, 194, 61 RStGB. § 20 Abs. 1 RPressges.
§ 158 Abs. 2 StPO.


Rein beschimpfende Ausdrücke sind in grosser Zahl
gebraucht. Das ist straferschwerend. Der erste Artikel
ist geschrieben nach der glaubhaften Versicherung des
Angeklagten in der Entrüstung über den Inhalt und die
Aufführung des Traumstücks. Der Angeklagte war über beides
empört, weil nach seiner Ueberzeugung Inhalt und Aufführung
eins Verhöhnung des deutschen Frontsoldaten sind. Die oben
unter I erwähnten Teile des Traumstücks „Der Gürtelpelz“,
„Feldherr, Techniker, Journalist“, „Tuberkulöses Kind“,
„Valuta und Zinsfuss“ können Leute, die eine andere
Weltanschauung und eine andere Einstellung als der
Privatkläger haben, zweifellos aufs stärkste erregen.
Das ist in weitestem Masse strafmildernd.


Die Vermögensverhältnisse des Angeklagten sind nicht
sonderlich günstig.


Unter Berücksichtigung all dieser Umstände sind
Geldstrafen von 100 u. 100 RM angemessen. Die Geldstrafen
sind für den Fall der Uneinbringlichkeit in Gefängnis
strafen von 5 u. 5 Tagen umzuwandeln. §§ 27, 27c, 29,
78 RStGB. Den Artikel „‚Der Fackelkraus‘ gegen den‚Völkischen Beobachter‘. Ein Beleidigungsprozess“ in
Nr. 132 der Zeitung „Völkischer Beobachter“ vom 9. Juni 1928
beim Strafausmass zu berücksichtigen, geht nicht an, weil
der Angeklagte nicht als der verantwortliche Schriftleiter
dieser Zeitung, einer periodischen Druckschrift, auch
nicht als Verfasser, festgestellt ist.


Weil zur Strafe verurteilt, hat der Angeklagte auch die
Kosten des Verfahrens zu tragen und die dem Privatkläger
erwachsenen notwendigen Auslagen zu erstatten §§ 464, 471 StPO.


Die Beleidigung ist in einer Zeitung, öffentlich, be
gangen. Dem Privatkläger ist deshalb die Befugnis zuzu
sprechen, die Verurteilung des Angeklagten auf dessen Kosten
öffentlich bekannt zu machen. Die aus der Formel ersicht
liche Art und Frist ist angemessen. § 200 RStGB.


Amtsgerichtsdirektor:
gez. Frank


Zur Beglaubigung
Siegel Der Urkundsbeamte: gez. Bauer