Im Auftrage des Herrn Karl Kraus über
weise ich Ihnen heute durch die Postsparkassa den Betrag von S 40.81.
Es sind dies die in dem Prozess meines Mandanten gegen den Polizei
präsidenten Johann Schober aufgelaufenen Kosten der Gegenseite, die
Herr Kraus nach dem Urteil zu ersetzen gehabt hätte, auf deren Ersatz
aber die Gegenseite verzichtet hat. Herr Kraus widmet daher diesen so
ersparten Betrag den Opfern des 15. Juli und überlässt Ihnen die Ver
teilung desselben.


Hochachtungsvoll


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