Das Kleine BlattDer Österreichische VolkswirtNeue Freie PresseNeues Wiener JournalBreslauer ZeitungDie verfolgte Polizei.Wirtschaft und Öffentliche Sicherheit. Vortrag gehalten im Niederösterreichischem Gewerbeverein von Polizeipräsident Schober


Indizien für die Hinzielung des Angriffes
auf K.K.


1.) In der Rede wird von Personen gesprochen. Die
sonstigen Angriffe erfolgten entweder von Zeitungen oder
von politischen Parteien, als deren Sprecher allerdings ein
zelne Abgeordnete auftraten. Im Gegensatz zu Blättern kann
aber das Wort „Personen“ nur Privatpersonen bedeuten. Meines
Wissens aber ist Herr K.K. die einzige nichtpolitische Person
gegen die die Polizei und Schober aufgetreten ist.


2.) Der Vizepräsident Dr. Pamer ist namentlich genannt
und gerade er war es der die von K.K. veröffentlichten be
denklichen Urkunden der Polizeidirektion Wien gezeichnet hat.


3.) Die Blätter haben Angriffe lediglich für kurze Zeit
wegen der Nichteruierung der Autodiebe gegen die Polizeidirektion gerichtet. In der Rede wird von Angriffen durch Monate
gesprochen und als solche kommen nur die des Privatanklägers
in Betracht.


4.) Erörterung der Materie Bekessy am Tage vorher im
Parlament durch Vizekanzler Hartleb und Nationalrat Eisler,
durch dessen ausdrücklichen Hinweis auf K.K.


5.) Artikel des Neuen Wiener Journals.


6.) Notiz des Kleinen Blattes.


Dem Polizeipräsidenten Schober wurde nachgerühmt,
dass er die Rede im Gewerbeverein in mannhafter Selbstwehr ge
halten habe. Wenn seine Selbstwehr wirklich so mannhaft ist,
so möge er denjenigen nennen, gegen den er sich gewehrt hat.


Es gibt zwei Arten von Anonymität. Eine solche
bei welcher das Subjekt, eine bei welcher das Objekt anonym bleibt.
Die Letztere ist noch viel verwerflicher als die Erstere.
Sie bedeutet eine viel grössere Unsachlichkeit als die
subjektive Anonymität, da es im öffentlichen Leben schliesslich
mehr darauf ankommt, dass die Uebelstände besprochen werden
als dass festgestellt werde, wer sie bespricht. Die subjektive
Anonymität ist also nur eine persönliche. Die objektive
Anonymität auch eine sachliche Feigheit.


Wenn der Herr Verteidiger die Angelegenheit dadurch abtun
will, dass er die Frage aufwirft warum gerade Herr Kraus sich
getroffen fühle, so verfolgt er damit nur eine bereits vor
28 Jahren von ihm selbst eingeschlagene Taktik, da er damals als
Vertreter des Herrn Julian Sternberg von der Neuen Freien Presse,
der in der „Breslauer Zeitung“ ohne Nennung des Herrn K.K.
aber mit deutlichem Hinweis auf dessen Person das Wort
„Lümpchen“ gebraucht hatte, gleichfalls die Verteidigung darauf
aufbaute „ja wenn sich Herr K.K. dadurch getroffen fühlt, so
sei das seine Sache“. Allerdings liess ihn der damalige Richter
der spätere Präsident des Landesgerichtes Dr. Haid diese Art
der Verteidigung nicht zu Ende führen drohte ihm eine Diszi
plinierung an und Herr Sternberg wurde zu einer Geldstrafe ver
urteilt.


Wenn Herr Schober zu seiner Verteidigung anführt,
dass man die Angriffe des Herrn Kraus nicht beachte, so ist
dem entgegenzuhalten, dass es hier nicht auf die Person des
Angreifers ankommt und dass hier nicht über Beachtung oder
Nichtbeachtung diskutiert werden kann. Es kommt nicht darauf
an, ob man eine Person nicht beachtet sondern ob man sich gegen
Vorwürfe von „Amtsmissbrauch“, Felonie und Fälschung nicht
zu verteidigen habe, wer immer sie erhoben hat. Uebrigens hat
die Polizeidirektion diese Angriffe wohl beachtet, so lange
sie noch nicht konkretisiert waren und an den Oesterr. Volkswirt eine Zuschrift gerichtet. Allerdings hörte diese Beach
tung sofort auf, als man die Unwiderleglichkeit nach der Kon
kretisierung sah. In einem viel geringeren Fall, hat die Polizeidirektion selbst erklärt, dass sie auch falsche Beschuldi
gungen beachten müsste, damit man nicht glaube es sei doch
etwas Wahres daran.


Wenn die Verteidigung anführt, dass der Vortrag von den
Sicherheitsverhältnissen gehandelt habe, so ist darauf zu er
widern, dass es noch niemals ein solcher Vortrag dagewesen ist,
dass ein Polizeipräsident einen Vortrag hält. Klarerweise musste
er das fachliche Thema als Vorwand nehmen, um sein Herz aus
schütten zu können, denn es war ihm sachlich darum zu tun, sich
über die Angriffe zu beklagen. Dass er einen Vortrag über die
Leumundsnote des Bekessy halten würde, war vorweg nicht anzu
nehmen, folglich musste er das Thema der Sicherheitsverhältnisse
wählen. Er kann aber nicht im Ernst glauben, dass man die vor
übergehende, nur durch kurze Zeit währenden Angriffe wegen der
Sicherheitsverhältnisse ihm als Hauptbeschwerdepunkt glauben
werde. In Wirklichkeit wollte er sich über die durch monate
währenden Angriffe wegen des 15. Juli und der Bekessyaffäre
beschweren.


Dass das Verhältnis der Polizeidirektion mit dem
Erpresser Bekessy ein noch viel intimeres war, als man bisher
geglaubt hat, wird in kurzer Zeit klargestellt werden.


Wenn der Herr Polizeipräsident sich damit verantwortet,
dass er wegen Versagens der Gesetze und Gerichte Herrn K.K.
vor dem Gewerbeverein verklagt hat, so muss dieser im Munde
eines Polizeipräsidenten gewiss sehr seltsame Ausspruch nicht
einmal als vollständig glaubwürdig hingestellt werden. Wenn
Herr Schober an ein solches Versagen der Gesetze und Gerichte
wirklich glaubte, so hätte er ja den Angreifer, dem er den
Angriff wider besseres Wissen nachsagt viel beruhigter nennen
können und hätte ihn auch genannt. In Wirklichkeit hat aber
das Gesetz allerdings versagt aber nicht im Falle der Angriffe,
sondern im Fall der von der Polizei getöteten Personen, die
mangels einer gesetzlichen Bestimmung den erlittenen Schaden
gegen den Staat nicht geltend machen konnten und auf die
Wohltätigkeit ihrer Mitbürger angewiesen waren, weshalb Herr K.K.
auch für die Angehörigen eines der Todesopfer eine öffentliche
Sammlung veranstalten musste, also der Oeffentlichkeit eine
Pflicht auferlegte, die dem Staate zugekommen wäre.


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