Sonderausgabe der Fackel, Nr. 1 (= Schoberlied)


Z. 685 und 685/1 Pst. 53


Karl Kaiser, XIII., Ameisgasse 50/12 a


Der Beschuldigte hat unbefugt ein Druckwerk am 9. August 1928
Ecke Burggasse und Gürtel und am 10. August 1928 bei der
Stadtbahnhaltestelle Burggasse vertrieben
und dadurch eine
Übertretung nach § 9/1 Pr.Ges.
begangen.


Gemäß § 13 Pr.Ges.
wird gegen den Beschuldigten eine Geld
strafe von 5 S verhängt.


Im Falle der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe tritt an deren Stelle Arrest
strafe in der Dauer von 12 Stunden.


Zugleich werden die beschlagnahmten Druckwerke
für verfallen erklärt.


Die oben angeführte Tat erwiesen durch Meldung eines Si
cherheitswachebeamten unter Dienstgelobnis und Geständnis des Angezeigten.


Wien, am 18./VIII.1928 Dr. Steidt
eing. 20./VIII.1928


P.B. 685 u. [¿]85/1


Herr Karl Kaiser
XIII., Ameisgasse 50/12a


Lercheng /3.