An die
Polizeidirektion
Press-BureauWien.
Karl Kraus,
Eigentümer,
Herausgeber und verantwortlicher
Redakteur der „Fackel“
Wien III., Hintere Zollamtsstrasse Nr. 3
durch:
1 fach
1 Vollmacht
Antrag
auf Rückstellung von beschlagnahmten Exemplaren der
Sonderausgabe der „Fackel“ Nr. 1.
13./8.1928
Stack
Die von mir im Juli 1928
herausgegebene
Sonderausgabe der „Fackel“ wurde bei
verschiedenen
Strassenkolporteuren, denen ich diese Sonderausgabe teilweise
durch Vermittlung des Zeitungsbüros Goldschmidt, teilweise
durch die des Vereines Rote Hilfe zur Kolportage
übergeben
hatte,
beschlagnahmt und zwar:
am 14. Juli 1928
durch ein Organ des Wachzimmers Hegelgasse 16
Exemplare
durch ein Organ des Wachzimmers Hegelgasse 13 Exemplare
durch ein Organ des Wachzimmers Hegelgasse 21 Exemplare
durch ein Organ des Wachzimmers Hegelgasse 10 Exemplare
durch ein Organ des Wachzimmers Elisabethstr. 11 Exemplare
durch ein Organ des Wachzimmers Elisabethstr. 26
Exemplare
durch ein Organ des Wachzimmers Elisabethstr. 15 Exemplare
durch ein Organ des Wachzimmers Elisabethstr. 21
Exemplare
durch ein Organ des Wachzimmers Petersplatz 12 Exemplare
am 15. Juli 1928 11 Exemplare
durch ein Organ des Wachzimmers Elisabethstr. 28 Exemplare
am 18. Juli 1928
durch ein Organ des Wachzinmers Rudolfsplatz 1
Exemplar
am 19. Juli 1928
durch ein Organ des Wachzimmers Landhausg. 17
Exemplare
am 5. August 1928
durch ein Organ des PolizeikommissariatesPrater 904 Exemplare
61 Exemplare
zusammen daher: 1167 Exemplaren
Obwohl seit dieser gemäss § 13 Absatz 2des Press
Gesetzes zur Sicherung des Verfalls vorgenommenen
Beschlagnahme mehr als fünf Tage
verstrichen sind, wurde
weder
eine gerichtliche Bestätigung der vorläufigen Beschlag
nahme erwirkt, noch
überhaupt ein Verfahren, welches zur
endgiltigen Verfallserklärung des
beschlagnahmten Druckwerkes
führen konnte, gegen mich, der
ich doch derjenige bin der nie
Kolportage veranlasst hat, eingeleitet. Da die Beschlagnahme
sohin als erloschen anzusehen
ist, beantrage ich sämtliche
1167
Exemplare dem Verlag der „Fackel“ Wien III.,
Hintere
Zollamtsstrasse Nr. 3 zurückstellen. Die
Schadenersatzan
sprüche werde ich nach Rückstellung der Exemplare geltend
machen.