P.B.
691
Antrag auf Rückstellung
von beschlagnahmten
Exemplaren der Sonderausgabe der Fackel Nr.
1.
Bescheid
Auf Ihre an die Polizeidirektion gerichtete Eingabe, in
der Sie den Antrag auf
Rückstellung von bei mehreren Kolporteu
ren beschlagnahmten
Exemplaren der Sonderausgabe der
„FackelNr. 1“
beantragen, wird Ihnen bekanntgegeben, daß gegen die Kolpor
teure wegen Uebertretung des
§ 9/1 Preßgesetzes das Strafver
fahren eingeleitet worden
ist und daß die den Kolporteuren
abgenommenen Exemplare der
Druckschrift im Sinne des § 13/2
in
Beschlag genommen worden sind. Gegen die Erkenntnisse steht
den Kolporteuren die
Berufung zu. Eine gerichtliche Bestätigung
dieser Beschlagnahme ist im
Gesetze nicht vorgesehen, ebenso
wenig ist diese
Beschlagnahme an eine Zeitfrist gebunden.
Dr.
Sa[¿¿¿]