Sonderausgabe der Fackel, Nr. 1 (= Schoberlied)


P.B. 691


Antrag auf Rückstellung
von beschlagnahmten
Exemplaren der Sonderausgabe der Fackel Nr. 1.


Bescheid


Auf Ihre an die Polizeidirektion gerichtete Eingabe, in
der Sie den Antrag auf Rückstellung von bei mehreren Kolporteu
ren beschlagnahmten Exemplaren der Sonderausgabe der „FackelNr. 1“ beantragen, wird Ihnen bekanntgegeben, daß gegen die Kolpor
teure wegen Uebertretung des § 9/1 Preßgesetzes das Strafver
fahren eingeleitet worden ist und daß die den Kolporteuren
abgenommenen Exemplare der Druckschrift im Sinne des § 13/2
in Beschlag genommen worden sind. Gegen die Erkenntnisse steht
den Kolporteuren die Berufung zu. Eine gerichtliche Bestätigung
dieser Beschlagnahme ist im Gesetze nicht vorgesehen, ebenso
wenig ist diese Beschlagnahme an eine Zeitfrist gebunden.


Dr. Sa[¿¿¿]


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