Sonderausgabe der Fackel, Nr. 1 (= Schoberlied)


P.B. 674/28
P.B. 691/28


An die
BundespolizeidirektionWien.


Karl Kraus,
Schützenhofer Robert,
Babad Max,
Blatt Max,
Rosenberg Hugo,
Kaiser Karl
durch:


1 fach
1 Erlagschein


stellen Ersatzansprüche wegen des ihnen durch vorläufige Be
schlagnahme der Sonderausgabe der Fackel Nr. 1 entstandenen
Schadens.


P.B. am 25/10. 28 eingel.
Meining


Die von mir Karl Kraus herausgegebene
Sonderausgabe der Fackel Nr. 1 wurde bei verschiedenen Kolpor
teuren, welchen ich sie zur Kolportage übergeben habe, darunter
auch bei den MitantragsteIlern vorläufig beschlagnahmt, weil
die Polizei die Ansicht vertreten hat, dass es sich hier nicht
um ein kolportagefähiges Presserzeugnis handelt. Beschlagnahmt
wurden insgesamt 1210 Exemplare. Hievon wurden 1109 Exemplare
im Verwaltungsstrafverfahren gegen Schützenhofer Robert, BabadMax, Blatt Max, Rosenberg Hugo, Kaiser Karl wegen § 9/1 desPressgesetzes für verfallen erklärt, bezüglich der übrigen
Exemplare war es bei der vorläufigen Beschlagnahme geblieben.


Mit Beschluss vom 12. Oktober 1928 wurden
wir verständigt, dass diese Straferkenntnisse vom Bürgermeister
als Landeshauptmann behoben wurden und dass sohin die Verfalls
erklärung zu Unrecht erfolgt ist.


Wir stellen daher gemäss den Bestimmungen
des Pressgesetzes folgende Ersatzansprüche. Sämtliche 1210
Exemplare waren in der Zeit der Herausgabe leicht verkäuflich
gewesen. Der erzielte Kaufpreis wäre 1210 mal 10 Groschen
ist 121 S gewesen. Wir begehren diesen Betrag als Ersatz und
teilen wir mit, dass wir die interne Verrechnung bezüglich des
Kolportageentgeltes und des Herrn Karl Kraus zukommenden Teiles
untereinander vornehmen werden.


Uns Robert Schützenhofer, Max Babad, MaxBlatt, Hugo Rosenberg und Karl Kaiser ist überdies durch die
Beschlagnahme ein Schaden in der Hohe von je S 50.– zusammen
S 250.– entstanden durch Vertretungskosten in der Kanzlei
Dris. Oskar Samek, den wir gleichfalls geltend machen.


Wir bitte daher, uns den Betrag von S 371.–
zu Händen unseres Anwaltes Dr. Oskar Samek anzuweisen.


Die Vollmacht Dr. Oskar Samek erliegt für
Karl Kraus bei dem dem Akt P.B. 691/28, für Robert Schützenhofer
bei dem Akt 628 Pst 118, für Max Babad bei dem Akt 674 Pst 51,
für Max Blatt bei dem Akt 674 Pst 51, für Hugo Rosenberg bei
dem Akt 675 Pst 52, für Karl Kaiser bei dem Akt 685 und 685/1
Pst 52.


Zur Ueberweisung des Betrages liegt ein
Erlagschein Dris. Oskar Samek bei.


Karl Kraus.
Robert Schützenhofer.
Max Babad.
Max Blatt.
Hugo Rosenberg.
Karl Kaiser.


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