139099 – 9.
Zeitung „Die Fackel“
Ersatzansprüche des
Karl KRAUS und Genossen
wegen Beschlagnahme be
ziehungsweise
Verfallser
klärung
von Abdrücken der
Sonderausgabe Nr. 1.
Bescheid.
In Erledigung der am 12.
Juni 1029 durch
Rechtsanwalt
Dr. Oskar SAMEK gegen den Bescheid des
Herrn Bürgermeisters als Landeshauptmann in Wien
vom 5. April 1929
M.Abteilung 55/k 86/Ltr./29 erhobe
nen Berufung des Karl KRAUS, Robert SCHÜTZENHOFER,
Max BABAD, Max BLATT, Hugo ROSENBERG und Karl KAISER
erläßt das Bundeskanzleramt nachstehenden Bescheid:
Spruch: Der Berufung wird keine Folge ge
geben und der
angefochtene Bescheid mit der Maßgabe
bestätigt, daß die Parteien
hinsichtlich ihrer ver
meintlichen Ersatzansprüche wegen entgangenen Ge
winnes gemäß § 6 des Bundesgesetzes vom 21. Juli 1925,B.G.Bl. Nr. 274,
über das allgemeine Verwaltungsverfahren
(AVG) an das Bundeskanzleramt gewiesen werden.
Begründung: Die zutreffenden Gründe des
angefochtenen Bescheides waren auch für den vorste
henden Spruch
maßgebend.
Die zu einer meritorischen
Erklärung in
Bezug auf eine gegen den
Bund erhobene finanzielle
Forderung berufene Zentralstelle ist im vorliegen
den Falle das Bundeskanzleramt, an welches die Partei
en mit ihren
Ersatzansprüchen gesondert herantreten
können.
Daß ein Anspruch auf
Rückersatz der den
Parteien
erwachsenen Vertretungskosten aus § 66 desBundesgesetzes
vom 21. Juli 1925, B.G.Bl. Nr. 275 (V.St.G.),
nicht abgeleitet werden
kann, geht mit voller Klarheit
aus der Schlußbestimmung des Absatzes 1 des zitiertenParagraphen hervor, daß die Kosten des Verfahrens,
falls sie schon bezahlt
wurden, von der Behörde zurück
zuerstatten sind. Die zitierte Gesetzesstelle kann sich
daher nur auf die der
Behörde selbst erwachsenen Kosten
beziehen.
Vorstehender Bescheid ergeht
gleichlautend an:
1.) Die
Herren Karl
KRAUS, Robert SCHÜTZENHOFER,
Max BABAD, Max BLATT, Hugo ROSENBERG, Karl KAISER
(zu
Handen des Herrn
Rechtswanwaltes Dr. Oskar SAMEK, Wien,I., Schottenring 14
).
2.) Die Polizeidirektion in Wien, zur Zahl
P.B. 115/3 vom 17. Februar
1929.
3.) Den Herrn Bürgermeister als Landes
hauptmann in Wien zur Zahl M.Abt. 55/K/86/1/Str/29 vom 25.
Juni 1929.
15. Juli 1929.
Für den Vizekanzler:
Mell.