Sonderausgabe der Fackel, Nr. 1 (= Schoberlied)Die Fackel


139099 – 9.


Zeitung „Die Fackel
Ersatzansprüche des
Karl KRAUS und Genossen
wegen Beschlagnahme be
ziehungsweise Verfallser
klärung von Abdrücken der
Sonderausgabe Nr. 1.


Bescheid.


In Erledigung der am 12. Juni 1029 durch
Rechtsanwalt Dr. Oskar SAMEK gegen den Bescheid des
Herrn Bürgermeisters als Landeshauptmann in Wien
vom 5. April 1929 M.Abteilung 55/k 86/Ltr./29 erhobe
nen Berufung des Karl KRAUS, Robert SCHÜTZENHOFER,
Max BABAD, Max BLATT, Hugo ROSENBERG und Karl KAISER
erläßt das Bundeskanzleramt nachstehenden Bescheid:


Spruch: Der Berufung wird keine Folge ge
geben und der angefochtene Bescheid mit der Maßgabe
bestätigt, daß die Parteien hinsichtlich ihrer ver
meintlichen Ersatzansprüche wegen entgangenen Ge
winnes gemäß § 6 des Bundesgesetzes vom 21. Juli 1925,B.G.Bl. Nr. 274, über das allgemeine Verwaltungsverfahren
(AVG) an das Bundeskanzleramt gewiesen werden.


Begründung: Die zutreffenden Gründe des
angefochtenen Bescheides waren auch für den vorste
henden Spruch maßgebend.


Die zu einer meritorischen Erklärung in


1


Bezug auf eine gegen den Bund erhobene finanzielle
Forderung berufene Zentralstelle ist im vorliegen
den Falle das Bundeskanzleramt, an welches die Partei
en mit ihren Ersatzansprüchen gesondert herantreten
können.


Daß ein Anspruch auf Rückersatz der den
Parteien erwachsenen Vertretungskosten aus § 66 desBundesgesetzes vom 21. Juli 1925, B.G.Bl. Nr. 275 (V.St.G.),
nicht abgeleitet werden kann, geht mit voller Klarheit
aus der Schlußbestimmung des Absatzes 1 des zitiertenParagraphen hervor, daß die Kosten des Verfahrens,
falls sie schon bezahlt wurden, von der Behörde zurück
zuerstatten sind. Die zitierte Gesetzesstelle kann sich
daher nur auf die der Behörde selbst erwachsenen Kosten
beziehen.


Vorstehender Bescheid ergeht gleichlautend an:
1.) Die Herren Karl KRAUS, Robert SCHÜTZENHOFER,
Max BABAD, Max BLATT, Hugo ROSENBERG, Karl KAISER (zu
Handen des Herrn Rechtswanwaltes Dr. Oskar SAMEK, Wien,I., Schottenring 14 ).


2.) Die Polizeidirektion in Wien, zur Zahl
P.B. 115/3 vom 17. Februar 1929.


3.) Den Herrn Bürgermeister als Landes
hauptmann in Wien zur Zahl M.Abt. 55/K/86/1/Str/29 vom 25.
Juni 1929.


15. Juli 1929.
Für den Vizekanzler:
Mell.


Rappold