Sehr geehrter Herr Kollege!
Ihr geschätztes Schreiben vom 12./7.1928
samt beigeschlossener Erklärung
des Beschuldigten Schardt habe ich
Herrn Kraus zur Kenntnis gebracht. Er hat sich mit Ihrem Vorschlag
einverstanden erklärt, nämlich,
Herrn J. R. Süssheim, für den Fall
als es zum Termin kommen sollte,
ein Sonderhonorar von 50R.M. zu
sichern, ferner den Strafantrag gegen
Schardt zurückzuziehen und
einen neuen Strafantrag gegen Dr.
Ernst Hohenstatter einzubringen
und in diesem Falle an Herrn J.R. Süssheim 20 R.M. und die gegneri
schen Kosten zu bezahlen. Ich für
meine Person bitte Sie aber folg
endes in Erwägung zu ziehen,
bevor Sie den Strafantrag
gegen
Schardt zurückziehen, wobei ich jedoch bemerke, dass ich für
das
deutsche Recht ähnliche
Bestimmungen als gegeben voraussetze, wie
sie für das österreichische Recht
gelten und bitte Sie daher zu
überprüfen, ob meine Ansicht auch nach deutschem Rechte vertretbar
ist. In dem Schriftsatz des Herrn Schardt, in welchem er Dr. Hohenstatter als den Verfasser
des Artikels angibt, wird nämlich
wört
lich gesagt:
„Die Herübergabe von Dr. Hohenstatter nach Nürnberg
wurde vom Telefonstenografen
Pfälzner im Aufnahmebüro des Fränki-
schen Kuriers aufgenommen. Der Angeschuldigte hat sogar bei einer
Wendung des Dr. Hohenstatter eine Milderung im
formellen
Ausdruck
vorgenommen, woraus hervorgeht, dass ihm jede persönliche
Absicht der Beleidigung ferne
lag.“
Nach meinem Dafürhalten hat also
Schardt damit zuge
geben den beleidigenden Artikel vor der Drucklegung gelesen
und
zum Drucke befördert zu
haben, sich also der strafbaren Handlung
mitschuldig gemacht. Dass er eine
einzelne Wendung gemildert hat,
beweist nur, dass er für diese Wendung die strafrechtliche Verant
wortung eben nicht übernehmen
wollte, für die übrigen Beleidigungen
aber im Bewusstsein der
Beleidigung die Drucklegung besorgt hat. Nach
österreichischem Rechte wäre er
unbedingt als Mitschuldiger zu be
strafen.
Gleichzeitig sende ich Ihnen den
mir überlassenen
Schriftsatz mit Dank zurück, sowie ich Ihnen auch den besten Dank
des Herrn Kraus übermittle.
Mit vorzüglicher
kollegialer
Hochachtung
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Beilage
Rekommandiert.