Sehr geehrter Herr Kollege!
Ich erhielt die beiden Schreiben
Ihres
Kanzleikollegen Dr. Löwenfeld von 18. Juli 1928 und 21. Juli 1928.
Ich habe mit gleicher Post Herrn
J.R. Süssheim in Nürnberg den
Betrag von
RM. 60.– überwiesen, obwohl Sie in Ihrem Schreibenvom 12. Juli 1928 lediglich von einem Sonderhonorar von RM. 50.–
sprachen. Ich setze aber voraus,
dass, für den Fall als es zu
einem Vergleich mit dem Gegner kommt und das Sonderhonorar
von diesem übernommen wird, Herr Kraus sowohl der seinerzeitige
Gebührenvorschuss von RM. 17.–
als auch der jetzt überwiesene
Sonderhonorarvorschuss von RM. 60.– zurückerstattet wird. Ich
brauche Ihnen nicht zu
wiederholen, dass ich lediglich einen ge
ringen Betrag für Kampfzwecke zur
Verfügung habe und infolgedessen
nur das unbedingt Notwendigste aus diesem Fond leisten kann.
Herr Kraus dankt Ihnen für die gemachten
Mitteilungen und ist
selbstverständlich mit der Fortführung der
Angelegenheit Schardt und mit der Einleitung eines Verfahrens
gegen Dr. Hohenstatter einverstanden. Zu diesem Zwecke übersende
ich Ihnen das unterfertigte Vollmachtsexemplar und zeichne mit
vorzüglicher kollegialer
Hochachtung
1 Beilage.