Sehr geehrter Herr Kollege!


Ihr Schreiben vom 28. Dezember 1928 habe ich
Herrn Kraus zur Kenntnis gebracht. Er freute sich sehr über den
Erfolg und dankt Ihnen und Herrn Kollegen Dr. Süssheim für das
Eintreten in seiner Sache.


Mein Schreiben an Herrn Justizrat Dr. Süssheimvom 20. Dezember 1928 war auf der Rückseite meines Schreibens vomgleichen Tage an Sie abschriftlich enthalten.


Was das Honorar für Herrn Justizrat Dr. Süssheim betrifft, so hat dieser doch ursprünglich nur ein Sonder
honorar von 50 Mark begehrt und ich habe im Vollmachtsnamen des
Herrn Kraus im Schreiben vom 17. Juli 1928 diesen Betrag bewilligt.
In eine nachträgliche Erhöhung dieses Betrages kann ich umso schwer
einwilligen, weil der Fond, den Herr Kraus für Kampfzwecke ausge
setzt hat, vollständig verbraucht ist. Ich glaube, dass Herr
Justizrat Dr. Süssheim sich mit dem vom Gegner zu ersetzenden Kosten
und mit dem Sonderhonorar von 50 Mark doch begnügen kann. In
Oesterreich verlangen die Anwälte keine Gebühren, die über die
tarifmässigen hinausgehen, am allerwenigsten in einem solchen
Fall, wie der des Herrn Kraus, für den einzutreten doch nicht nur
eine materielle sondern auch eine ideelle Sache sein muss.


Ich bitte Sie daher, Herrn Justizrat Dr.Süssheim nahezulegen, es bei dem einmal begehrten Sonderhonorar
von 50 Mark bewenden zu lassen.


Ich bitte, mir auch dann eine Abrechnung
über die von mir eingesandten Kostenvorschüsse nach Eingang der
Kosten von der Gegenseite zu legen und Herrn Justizrat Dr. Süssheim
zu veranlassen, auch seinerzeit über die an ihn übersendeten
Beträge Rechnung zu legen.


Ich habe übersendet:
am 10./5.1928 an Sie Mk. 17.–
am 26./7.1928 an Hr. J.R. Dr. Süssheim Mk. 60.–
am 22./8.1928 an Sie Mk. 15.–
am 1./9.1928 an Hr. J.R. Dr. Süssheim Mk. 101.–
zusammen: Mk. 193.–
Nach Abzug des Sonderhonorars an J.R. Dr. Süssheim
in der Höhe von Mk. 50.–
müsste ich nach weiteren Abzug Ihrer Barauslagen
zirka einen Betrag von Mk. 143.–
zurück erhalten.


Da Sie wünschen, dass ich die Veröffentlichung
nach Empfang des Urteils selbst veranlassen möge, bitte ich, mir
Weisungen zu erteilen, wie dies zu geschehen hat, da ich den Vor
gang in Deutschland nicht kenne.


Herr Kraus lässt Ihnen ferner für die Grüsse
herzlichst danken und sie erwidern.


Ich bin mit vorzüglicher Hochachtung
Ihr sehr ergebener Kollege


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