Sehr geehrter Herr Kollege!
Ihr Schreiben vom 28. Dezember 1928 habe ich
Herrn Kraus zur Kenntnis gebracht. Er freute sich sehr über
den
Erfolg und dankt
Ihnen und Herrn Kollegen Dr. Süssheim für das
Eintreten in seiner Sache.
Mein Schreiben an Herrn Justizrat Dr. Süssheimvom 20. Dezember
1928 war auf der Rückseite meines Schreibens vomgleichen Tage an
Sie abschriftlich enthalten.
Was das Honorar für Herrn
Justizrat Dr. Süssheim betrifft, so
hat dieser doch ursprünglich nur ein Sonder
honorar von 50 Mark begehrt
und ich habe im Vollmachtsnamen des
Herrn Kraus im Schreiben vom 17. Juli 1928 diesen Betrag bewilligt.
In eine nachträgliche
Erhöhung dieses Betrages kann ich umso schwer
einwilligen, weil der Fond,
den Herr Kraus für Kampfzwecke ausge
setzt hat,
vollständig verbraucht ist. Ich glaube, dass Herr
Justizrat Dr. Süssheim sich mit dem vom Gegner zu ersetzenden Kosten
und mit dem Sonderhonorar
von 50 Mark doch begnügen kann. In
Oesterreich verlangen die
Anwälte keine Gebühren, die über die
tarifmässigen hinausgehen,
am allerwenigsten in einem solchen
Fall, wie der des Herrn Kraus, für den einzutreten doch nicht
nur
eine materielle
sondern auch eine ideelle Sache sein muss.
Ich bitte Sie daher, Herrn
Justizrat Dr.Süssheim
nahezulegen, es bei dem einmal begehrten Sonderhonorar
von 50 Mark bewenden zu
lassen.
Ich bitte, mir auch dann
eine Abrechnung
über die von
mir eingesandten Kostenvorschüsse nach Eingang der
Kosten von der Gegenseite zu
legen und Herrn Justizrat Dr. Süssheim
zu veranlassen, auch
seinerzeit über die an ihn übersendeten
Beträge Rechnung zu legen.
Ich habe übersendet:
am 10./5.1928 an Sie Mk. 17.–
am 26./7.1928 an Hr. J.R. Dr. Süssheim Mk. 60.–
am 22./8.1928 an Sie Mk. 15.–
am 1./9.1928 an Hr. J.R. Dr. Süssheim Mk. 101.–
zusammen: Mk. 193.–
Nach Abzug des Sonderhonorars an
J.R. Dr. Süssheim
in der Höhe von Mk. 50.–
müsste ich nach weiteren Abzug
Ihrer Barauslagen
zirka einen
Betrag von Mk. 143.–
zurück
erhalten.
Da Sie wünschen, dass ich
die Veröffentlichung
nach
Empfang des Urteils selbst veranlassen möge, bitte ich, mir
Weisungen zu erteilen, wie
dies zu geschehen hat, da ich den Vor
gang in Deutschland nicht
kenne.
Herr Kraus lässt Ihnen ferner für die Grüsse
herzlichst danken und sie
erwidern.
Ich bin mit vorzüglicher
Hochachtung
Ihr sehr
ergebener Kollege