Sehr geehrter Herr Kollege!
In Sachen Kraus gegen Schardt (FränkischerKurier) hat Herr
Justizrat Dr. Süssheim auf die
Erklärung, dass das verlangte
Sonderhonorar von 100 M
nicht
bewilligt wird, sondern gebeten wird, sich
mit dem ursprünglich verlangten
Betrage von 50 RM
zu begnügen,
erklärt, dass er die vorgeschlagene Regelung
annimmt, jedoch die weitere
Vertretung niederlegt.
Zur
Begründung hat er angeführt, dass die Verhandlung
zweiter Instanz nicht weniger als
7 Stunden gedauert hat
und dass
alle anderen Termine daher nicht wahrgenommen
werden konnten.
Die Abrechnung des Herrn Kollegen Süssheim
ergibt: Gebühr für
Hauptverhandlung 40.– M
Beweisgebühr 10.–
Umsatzsteuer
und Porti –.80
Sonderhonorar
50.–
100.80
ab Vorschuss 60.–
Rest 40.80 M
Ich bitte, dafür zu sorgen, dass
ihm dieser Betrag
umgehend überwiesen wird, da er
sonst Klage
stellen wird.
In der Sache selbst hat die Gegenpartei
Revision eingelegt. Ich glaube
nicht, dass die
Revision gegen
das Urteil des LandgerichtsNürnberg durchdringen kann, da es sich ja um hand
greifliche Beleidigungen handelt.
Ich werde auf
die ausführliche
Revisionsbegründung des Gegners
in einem Schriftsatz antworten
und die Sache
im Termin
plädieren.
Hochachtungsvoll
ergebener Kollege
Dr. Hirschberg
Rechtsanwalt.