Sehr geehrter Herr Kollege!


In Sachen Kraus gegen Schardt (FränkischerKurier) hat Herr Justizrat Dr. Süssheim auf die
Erklärung, dass das verlangte Sonderhonorar von 100 M
nicht bewilligt wird, sondern gebeten wird, sich
mit dem ursprünglich verlangten Betrage von 50 RM
zu begnügen, erklärt, dass er die vorgeschlagene Regelung
annimmt, jedoch die weitere Vertretung niederlegt.
Zur Begründung hat er angeführt, dass die Verhandlung
zweiter Instanz nicht weniger als 7 Stunden gedauert hat
und dass alle anderen Termine daher nicht wahrgenommen
werden konnten.


Die Abrechnung des Herrn Kollegen Süssheim
ergibt: Gebühr für Hauptverhandlung 40.– M
Beweisgebühr 10.–
Umsatzsteuer und Porti –.80
Sonderhonorar 50.–
100.80
ab Vorschuss 60.–
Rest 40.80 M


Ich bitte, dafür zu sorgen, dass ihm dieser Betrag
umgehend überwiesen wird, da er sonst Klage
stellen wird.


In der Sache selbst hat die Gegenpartei
Revision eingelegt. Ich glaube nicht, dass die
Revision gegen das Urteil des LandgerichtsNürnberg durchdringen kann, da es sich ja um hand
greifliche Beleidigungen handelt. Ich werde auf
die ausführliche Revisionsbegründung des Gegners
in einem Schriftsatz antworten und die Sache
im Termin plädieren.


Hochachtungsvoll
ergebener Kollege
Dr. Hirschberg
Rechtsanwalt.


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