Sehr geehrter Herr Kollege!


Durch den Verlag „Die Fackel“ habe ich Ihnen
heute den Betrag von Mk. 17.–, der Ihnen über den LeipzigerKommissionär zukommen wird, anweisen lassen. Dieser ist für
die Angelegenheit Völkischer–Beobachter (Weiss).


In der Sache Fränkischer Kurier habe ich,
als Sie mir seinerzeit die Anweisung gaben, an Dr. Süssheim den
Betrag von M. 40.80 überweisen lassen. Heute erhielt der Verlag „Die Fackel“ vom Leipziger Kommissionär, durch den diese
Überweisung erfolgte, die Verständigung, dass Dr. Süssheim ihm
mitgeteilt habe, er könne die Klage nur dann zurückziehen, wenn
auch die Kosten von Mk. 6.50 bezahlt werden. Herr Dr. Süssheim
hatte also die Unverfrorenheit Herrn Kraus zu klagen, obwohl im das
Sonderhonorar von Mk. 50.– für jede Instanz bezahlt wurde, das
nach meinem Dafürhalten nur einmal zu bezahlen gewesen wäre. Ich
weiss nicht, wie Sie über diese Sache denken. Herr Kraus hat
auch die Klage noch nicht zugestellt erhalten. Ich werde aber
diese Mk. 6.50 keinesfalls bezahlen, sondern es auf den Prozess
ankommen lassen. Nur wenn Ihnen dies persönlich peinlich wäre,
könnte ich eine Aenderung meines Standpunktes einnehmen. Ich
ersuche Sie also, mir dies mitzuteilen.


Mit vorzüglicher kollegialer Hochachtung


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