Die Fackel


Sehr geehrter Herr Kollege!


Ihr geschätztes Schreiben vom 15. Mai 1929
habe ich Herrn Kraus zur Kenntnis gebracht. Die Beantwortung
verzögerte sich durch die Pfingstfeiertage auf heute. Vor allem
lässt Ihnen Herr Kraus für Ihre Mühe in seiner Sache bestens
danken und erbittet lediglich die Ausfertigung des Revisions
urteils, das Ihrem Schreiben anzuschliessen irrtümlicherweise
vergessen wurde. Was nun Ihre Honorarfrage betrifft, so er
innert sich Herr Kraus daran, dass Sie in Ihrem Schreiben vom
12. Mai 1928 sich erbötig gemacht haben, von Ihrem Honorarvor
schlag abzusehen und die Sache für die gesetzlichen Gebühren
zu führen. Dieses Schreiben war allerdings in der Angelegenheit
gegen den Völkischen Beobachter geschrieben. Herr Kraus und ich
fassten es aber allgemein als Grundlinie für die Vertretung auf.
Da aber Ihre Auffassung anscheinend anders war, so erklärt sich
Herr Kraus mit dem Sonderhonorar von Mk. 60.–– einverstanden und
ich ersuche Sie, den Restbetrag von Mk. 47.44 an den Verlag „DieFackel“, Wien III., Hintere Zollamtsstrasse Nr.3 zu überweisen.


Mit dem Ausdruck der vorzüglichen kollegialen
Hochachtung


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