Pestrého Týdne


Sehr geehrte Herren!


Sie haben in Ihrer letzten Nummer Photo
graphien des Herrn Karl Kraus veröffentlicht, ohne seine Zustimmung
einzuholen, die er freilich auch nicht erteilt hätte, weil er noch
in keinem Falle die Erlaubnis zur Veröffentlichung einer Photographie
erteilt hat. Nach eingezogenen Erkundigungen bin ich überzeugt, dass
Sie sich aus dem Grunde für berechtigt hielten, diese Photographien
zu veröffentlichen, weil Sie sie von der Dame, die die Bilder her
gestellt und die gleichfalls in gutem Glauben gehandelt hat, er
halten haben. Wenngleich Sie also kein Autorrecht im engeren Sinn
verletzt haben, so haben Sie doch das Recht am eigenen Bilde, das
der dargestellten Person gehört, verletzt. Herr Karl Kraus erkennt,
so unangenehm ihm die Veröffentlichung der Bilder ist, in Ihrem
Vorgehen keine unfreundliche Absicht und ist bereit, von einer
strafrechtlichen Verfolgung abzusehen, wenn Sie, um seinem prinzi
piellen Standpunkt gerecht zu werden, sich zu einer Busse für einen
Ihrer dortigen Kinderwohlfartszwecke in einer von Ihnen selbst zu
bestimmenden Höhe bereit erklären und zur Veröffentlichung der
folgenden Feststellung in der nächsten Nummer Ihres Blattes:


Erklärung


Die in der Nr. … enthaltene Veröffentlichung der Photographien
von Karl Kraus ist ohne sein Hinzutun und ohne sein Wissen erfolgt.
Da Karl Kraus solchen Veröffentlichungen noch in jedem Falle entge
gengetreten ist, so sind wir gern zu dieser Feststellung bereit so
wie zur Zahlung eines Betrages von … Kc zu Gunsten …


Die Redaktion


Ich ersuche Sie um gf. Antwort, resp. Zusendung eines Belegexemplares
der Nummer, die diese Erklärung enthalten wird, und eine Nummer
die die Bilder enthalten hat.


Mit vorzüglicher Hochachtung


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