Sehr geehrter Herr Kraus,
aus meinem heutigen Telegramm haben Sie wohl
das höchst unglückliche Urteil erfahren. Die Welt
muß eben immer, wenn Sie mit ihr
zusammenstossen,
ihre Dummheit
beweisen.
In der Anlage erhalten Sie die
heute abgegan
gene Berufungsschrift abschriftlich übersandt.
Nürnberg wird hoffentlich recht bald in den
Besitz der Moissi-Dokumente gelangen.
Inzwischen hat sich die Lage
ausserordentlich
zu unserem
Gunsten verbessert. Es hat sich bei
mir gemeldet und als Zeuge
angeboten der – Vor
gänger Alfred
Kerr’s beim Berliner Tageblatt. Er
wird bekunden, daß er stets von
der Redaktion
ge
zwungen worden
ist, Reinhardt günstig zu besprechen.
Das ist natürlich ein
entscheidendes Indiz. Diese
Tatsache darf aber keinesfalls bekannt werden. Sie
darf ebensowenig wie der Name des
Kritikers genannt
werden, da sonst gegen diesen
von Mosse Klage er
hoben und er als Zeuge
ausgeschaltet, mithin
unsere
Berufung gefährdet wird. Ich bitte, mir
unbedingt darin zu folgen. Der
Brief ist der
eines Menschen, der aus dem
Schlamm der Journaille
entflohen
ist und das bekunden will, „was zu
verschweigen nur gewissenlose
Feigheit wäre“.
Von der Strafanzeige gegen die
VossischeZeitung rate ich ab. Ich
bitte hierüber einmal
mit Herrn
Rechtsanwalt Dr. Samek zu sprechen. Die
Be
sprech
richti
gung ist an der richtigen Stelle nämlich
im Gerichtsteil erschienen.
Lediglich wegen des
Druckes würde
ich keine Anzeige machen.
Mit den besten Grüßen
ergebenst Ihr
Dr. Laserstein
Rechtsanwalt.