Sehr geehrter Herr Kraus,


aus meinem heutigen Telegramm haben Sie wohl
das höchst unglückliche Urteil erfahren. Die Welt
muß eben immer, wenn Sie mit ihr zusammenstossen,
ihre Dummheit beweisen.


In der Anlage erhalten Sie die heute abgegan
gene Berufungsschrift abschriftlich übersandt.


Nürnberg wird hoffentlich recht bald in den
Besitz der Moissi-Dokumente gelangen.


Inzwischen hat sich die Lage ausserordentlich
zu unserem Gunsten verbessert. Es hat sich bei
mir gemeldet und als Zeuge angeboten der – Vor
gänger Alfred Kerr’s beim Berliner Tageblatt. Er
wird bekunden, daß er stets von der Redaktion ge
zwungen worden ist, Reinhardt günstig zu besprechen.
Das ist natürlich ein entscheidendes Indiz. Diese
Tatsache darf aber keinesfalls bekannt werden. Sie
darf ebensowenig wie der Name des Kritikers genannt
werden, da sonst gegen diesen von Mosse Klage er
hoben und er als Zeuge ausgeschaltet, mithin
unsere Berufung gefährdet wird. Ich bitte, mir
unbedingt darin zu folgen. Der Brief ist der
eines Menschen, der aus dem Schlamm der Journaille
entflohen ist und das bekunden will, „was zu
verschweigen nur gewissenlose Feigheit wäre“.


Von der Strafanzeige gegen die VossischeZeitung rate ich ab. Ich bitte hierüber einmal
mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Samek zu sprechen. Die
Be sprech richti gung ist an der richtigen Stelle nämlich
im Gerichtsteil erschienen. Lediglich wegen des
Druckes würde ich keine Anzeige machen.


Mit den besten Grüßen
ergebenst Ihr
Dr. Laserstein
Rechtsanwalt.