Werter Herr Karl Kraus,
ich gratuliere Ihnen zu dem Urteil des Gerichts!
Meine Befürchtung, der Richter könnte vielleicht zu der „Entschliessung“
kommen, beide Parteien seien zu
verurteilen oder freizusprechen, ist
grundlos und eine Ueberschätzung
der Justiz gewesen. Die zeitungsfressende
Welt kann nun nicht faseln, es
sei ein „gerechter Spruch“ gefällt worden.
Daß Herr Theodor Wolff als
Unschuldslamm aus der ersten Instanz
entlassen
worden ist, obwohl
er der Verleumder und seine „Widerklage“ nur eine Hilfs
aktion der Furcht war, diese
Tatsache ist so lustig, daß ich gestern Abend
nicht aus dem Lachen
herausgekommen bin.
Leider wird die
Berufungsinstanz mir die Freude zerstören. Denn es
wird keinen zweiten Richter
geben, der so objektiv urteilen kann wie der
Herr Dahl. Was stand zu Verhandlung? Eigentlich doch wohl nur, ob
ich in
der „Prager Presse“ Hardens Worte wiedergegeben habe und die Wolff- Kerr
sie mit
vornehmem Schweigen beantwortet oder ihnen widersprochen haben.
Nichts weiter! Nichts
anderes hatten Sie geschrieben, als daß die Wölffe
nicht aufgeheult, als ihnen
die „Prager Presse“ vor Augen kam.
Sie haben natürlich gegen
das Urteil Berufung eingelangt? Da der
klassische Richter sogar dem
Kerr eine
Ehrenerklärung zu geben für möglich
erachtete, dürfte Herr Kerr in der
zweiten Instanz wohl nicht zum Eid
kommen.
Mit herzlichen Grüssen
Ihr
Franz Pfemfert