Sehr geehrter Herr Kollege!


Herr Kraus wurde der Bescheid über die
Berufungsverhandlung für den 24. März 1930 zugestellt. Herr
Kraus teilte mir mit, dass es Ihr Wunsch sei, wenn ich bei
dieser Verhandlung zugegen bin und als Ihr Assistent mit
wirke. Damit ich nun nicht erst in den letzten Tagen mich
über den Stand der Angelegenheit informiere, bitte ich Sie,
mir Abschriften des gesamten Aktes insbesondere auch der
Zeugenprotokolle zu übersenden, oder wenn Ihnen dies zu
viel Mühe macht, den Originalakt, mit entsprechender Ver
sicherung gegen Verlust, damit die Kosten einer Abschrift
eventuell gedeckt sind. Ich werde mir dann den Akt bei mir
abschreiben lassen und Ihnen zurücksenden. Ich bin aller
dings nicht informiert, ob nach den deutschen Gesetzen die
Zuziehung eines österreichischen Anwaltes überhaupt zu
lässig ist und erbitte mir diesbezügliche Ihre juristische
Aufklärung.


Mit vorzüglicher kollegialer Hochachtung


Rekommandiert.


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