Sehr geehrter Herr Kollege!


In Sachen Kraus ./. Wolf bin ich bei nochmaliger
Prüfung der Angelegenheit zu der Ueberzeugung gekommen,
dass formell keine Möglichkeit für Sie besteht, an mei
ner Seite im Berufungstermin aufzutreten – so ideal ich
auch diese Lösung finden würde , . d D a aber Rechtsanwalt
Landsberg nachträglich alle Formalien herauskehren wird,
so wollen wir uns keinem Refus aussetzen. Ich habe daher
Herrn Justizrat Chodziesner entsprechend dem Wunsche des
Herrn Kraus gebeten, die Mitverteidigung zu übernehmen,
und zwar ehrenamtlich. Er wird sich diese Woche entscheiden.


Die Rechtslage ist nach § 138 St.G.B. bezüglich
Ihrer Position die, dass Sie mit Genehmigung des Ge
richts in der Verhandlung als Verteidiger auftreten kön
nen. Ich nehme aber an, dass RA. Landsberg sehr energisch
widersprechen wird, und dass das nationalistische Gericht mit Rücksicht auf die deutsche Anwaltschaft ab-
lehnt.


Wie denken Sie über diese Angelegenheit? Ich möchte
ausserordentlich gern mit Ihnen, als dem besten Kenner der
Materie, zusammenarbeiten.


Mit koll. Hochachtung
Dr. Laserstein
Rechtsanwalt.


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