Sehr geehrter Herr Kollege!
In Sachen Kraus ./. Wolf bin ich bei
nochmaliger
Prüfung der
Angelegenheit zu der Ueberzeugung gekommen,
dass formell keine Möglichkeit
für Sie besteht, an mei
ner Seite im Berufungstermin aufzutreten – so ideal ich
auch diese Lösung finden
würde
,
.
d
D
a aber Rechtsanwalt
Landsberg
nachträglich alle Formalien herauskehren wird,
so wollen wir uns keinem Refus
aussetzen. Ich habe daher
Herrn
Justizrat Chodziesner entsprechend dem Wunsche
des
Herrn Kraus gebeten, die
Mitverteidigung zu übernehmen,
und zwar ehrenamtlich. Er wird sich diese Woche
entscheiden.
Die Rechtslage ist nach § 138 St.G.B. bezüglich
Ihrer Position die, dass Sie mit
Genehmigung des Ge
richts in der Verhandlung als Verteidiger auftreten kön
nen. Ich nehme aber an, dass RA.
Landsberg sehr
energisch
widersprechen wird,
und dass das nationalistische Gericht mit Rücksicht auf
die deutsche Anwaltschaft ab-
lehnt.
Wie denken Sie über diese Angelegenheit? Ich möchte
ausserordentlich gern mit Ihnen,
als dem besten Kenner der
Materie, zusammenarbeiten.
Mit koll. Hochachtung
Dr. Laserstein
Rechtsanwalt.