E. BERLIN, DEN 13. Februar 1930


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Berlin, den 13.II.30
Dr. Laserstein


An das
Landgericht I,Berlin.


In Sachen
Kraus./. Wolff
10.P.299/29


wünscht der Kläger, im Hauptverhand
lungstermin nicht nur von mir, sondern
in meinem Beistande auch noch von
seinem ständigen Wiener Anwalt, Rechts
anwalt Dr. Oskar Samek, Wien,Schottenring 14, verteidigt zu wer
den. Hierzu bedarf Herr Rechtsanwalt
Dr. Samek nach § 135 St.P.O. die Ge
nehmigung des Gerichts.


Bedenken dürften nicht bestehen,
da ich ja neben Herrn Rechtsanwalt
Dr. Samek als deutscher Anwalt die
Verteidigung führe, und es sich in
diesem Prozess bezüglich der Wider
klage auch um Fragen des internatio
nalen Strafrechts handelt, und auch
vor ausländischen Gerichten stets
deutsche Anwälte zugelassen worden
sind, insbesonder vor dem Gericht des
befreundeten Deutsch-Oesterreich.


Ich beantrage daher:


In vorliegender Sache Herrn Rechts
anwalt Dr. Samek, Wien, Schottenring 14, neben dem Unterzeichneten
als Verteidiger des Privatklägers
und Widerbeklagten zuzulassen.


gez. Dr. Laserstein
Rechtsanwalt


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