E. BERLIN, DEN 13. Februar 1930
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Berlin, den 13.II.30
Dr. Laserstein
An das
Landgericht I,Berlin.
In Sachen
Kraus./. Wolff
10.P.299/29
wünscht der Kläger, im Hauptverhand
lungstermin nicht nur
von mir, sondern
in meinem
Beistande auch noch von
seinem
ständigen Wiener Anwalt, Rechts
anwalt Dr. Oskar Samek, Wien,Schottenring 14,
verteidigt zu wer
den.
Hierzu bedarf Herr Rechtsanwalt
Dr. Samek nach
§ 135 St.P.O. die Ge
nehmigung des Gerichts.
Bedenken dürften nicht
bestehen,
da ich ja neben
Herrn Rechtsanwalt
Dr. Samek als deutscher
Anwalt die
Verteidigung führe,
und es sich in
diesem Prozess
bezüglich der Wider
klage auch um Fragen des internatio
nalen Strafrechts
handelt, und auch
vor
ausländischen Gerichten stets
deutsche Anwälte zugelassen worden
sind, insbesonder vor dem Gericht
des
befreundeten
Deutsch-Oesterreich.
Ich beantrage daher:
In vorliegender Sache Herrn
Rechts
anwalt Dr.
Samek, Wien, Schottenring 14, neben
dem Unterzeichneten
als Verteidiger des Privatklägers
und Widerbeklagten zuzulassen.
gez. Dr. Laserstein
Rechtsanwalt