Sehr geehrter Herr Dr. Samek,
in Sachen Kraus – Kerr – Wolff erwidere ich
Ihnen auf
Ihr Schreiben vom 20. Februar 1930 folgendes:
1. Entschließungen in der Volksbühnen-Sache zu
treffen, hat Zeit, bis Herr Kraus in Berlin ist.
2. Bis Ende des Monats habe ich
die Sache Kraus
–
Wolff durch die
noch fehlenden Beweisanträge endgültig
vorbereitet.
3. Das Gericht hat die Vernehmung der Zeugin Schmalz
außerhalb der Hauptverhandlung
mit Rücksicht auf die Ge
schäftslage abgelehnt. Ich bitte
daher unbedingt dafür
zu sorgen,
daß Frau Schmalz, die in Johannisbad, Villa
Spiro wohnt, im
Hauptverhandlungstermin vor dem deutschen
Gericht erscheint und sich vernehmen läßt.
4. Ich persönlich kenne keinen
deutschen älteren
Anwalt, der die
Mitverteidigung, zumal ohne erhebliches
Honorar übernehmen würde. Ich
habe nun Ihrem Wunsche gemäß
Herrn Leschnitzer
angefragt, weiß aber, daß
dieser
ebenfalls keine älteren würdigen Anwälte, wie sie
Herr Kraus meint, kennt,
sondern für ihm befreundete jüngere
Anwälte eintritt. Ich habe
selbstverständlich nichts da
gegen, daß diese die Verteidigung
übernehmen, würde mei
nerseits jedoch die Hinzuziehung eines jüngeren Kollegen,
zumal eines Zivilanwalts, der
weder über größere Erfahrung
noch
über größeres Ansehen als ich verfügt, als einen
Beweis entzogenen Vertrauens und
damit ohne jeden Groll
als Grund
ansehen müssen, dem anderen Kollegen die alleinige
Verantwortung für den weiteren
Fortgang der Sache zu über
lassen.
Mit besten Grüßen, auch an Herrn
Kraus, noch
vom
Krankenbett
ergebenst
Dr. Laserstein
Rechtsanwalt.