Sehr geehrter Herr Dr. Samek,


in Sachen KrausKerrWolff erwidere ich Ihnen auf
Ihr Schreiben vom 20. Februar 1930 folgendes:


1. Entschließungen in der Volksbühnen-Sache zu
treffen, hat Zeit, bis Herr Kraus in Berlin ist.


2. Bis Ende des Monats habe ich die Sache Kraus
Wolff durch die noch fehlenden Beweisanträge endgültig
vorbereitet.


3. Das Gericht hat die Vernehmung der Zeugin Schmalz
außerhalb der Hauptverhandlung mit Rücksicht auf die Ge
schäftslage abgelehnt. Ich bitte daher unbedingt dafür
zu sorgen, daß Frau Schmalz, die in Johannisbad, Villa
Spiro wohnt, im Hauptverhandlungstermin vor dem deutschen
Gericht erscheint und sich vernehmen läßt.


4. Ich persönlich kenne keinen deutschen älteren
Anwalt, der die Mitverteidigung, zumal ohne erhebliches
Honorar übernehmen würde. Ich habe nun Ihrem Wunsche gemäß
Herrn Leschnitzer angefragt, weiß aber, daß
dieser ebenfalls keine älteren würdigen Anwälte, wie sie
Herr Kraus meint, kennt, sondern für ihm befreundete jüngere
Anwälte eintritt. Ich habe selbstverständlich nichts da
gegen, daß diese die Verteidigung übernehmen, würde mei
nerseits jedoch die Hinzuziehung eines jüngeren Kollegen,
zumal eines Zivilanwalts, der weder über größere Erfahrung
noch über größeres Ansehen als ich verfügt, als einen
Beweis entzogenen Vertrauens und damit ohne jeden Groll
als Grund ansehen müssen, dem anderen Kollegen die alleinige
Verantwortung für den weiteren Fortgang der Sache zu über
lassen.


Mit besten Grüßen, auch an Herrn Kraus, noch vom
Krankenbett


ergebenst
Dr. Laserstein
Rechtsanwalt.


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