Sehr geehrter Herr Kollege!
In Sachen Kraus gegen Wolff hatte ich schon selber
daran gedacht, Herrn Spiro für die nächste
Verhandlung als Zeugen
zu laden.
Mir ist aber die schriftstellerische Haftung und Gesinnung
des Herrn Spiro unbekannt und ich möchte mich erst nach dieser Richtung
hin erkundigen, bevor ich seine
Ladung zu dem ja noch in weiter Ferne
liegenden Termin
vornehme
veranlasse
. Wäre nämlich etwa zu erwarten, dass Herr
Spiro den Aussagen der Zeugen Schmalz und
Pfemfert, die an sich meines
Erachtens beweiskräftig genug
sind, um die Tatsache der Harden’schen
Aeusserung über alle Zweifel zu erheben, eine abschwächende oder mil
dernde Darstellung gegenüber
stellt, so wäre er besser fortzulassen.
Mit vorzüglicher
Hochachtung
ergebenst
Dr. Katz