Sehr geehrter Herr Kollege!


Nach genauer und sorgfältiger Ueberlegung muss ich
Ihnen auf Ihr freundliches Schreiben vom 15. Juli 1931 folgendes
antworten:


Die von Ihnen wiedergegebene Darstellung des Herrn
Dr. Laserstein ist insofern lückenhaft, als zwar die unmittelbare
Auslösung meiner Auseinandersetzung mit ihm eine Gebührenfrage
gewesen ist. Diese Differenz als solche, die inzwischen auch be
reinigt ist, hätte niemals der Anlass werden können, meine Ver
tretung neben ihm niederzulegen. Die Gründe hierfür liegen in
einer ganz anderen Ebene als dieser, wie Sie mit Recht hervor
heben, zur Sache selbst in keiner Beziehung stehende Konflikt. Sie
sind derart schwerwiegender Natur, dass es mir nicht möglich ist,
ein Vertrauensverhältnis zu Herrn Dr. Laserstein, mit dem ich
übrigens niemals befreundet war, zurückzugewinnen, und dass ich,
schon aus dem der sachlichen Aufgabe geschuldeten Verantwortungs
gefühl zu meinem grössten persönlichen Bedauern an meinen Stand
punkt festhalten muss.


Mit kollegialer Hochachtung.
Ganz ergebenst
Dr. Katz


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