Sehr geehrter Herr Kollege!
Nach genauer und
sorgfältiger Ueberlegung muss ich
Ihnen auf Ihr freundliches
Schreiben vom 15. Juli 1931 folgendes
antworten:
Die von Ihnen wiedergegebene
Darstellung des Herrn
Dr. Laserstein ist
insofern lückenhaft, als zwar die unmittelbare
Auslösung meiner
Auseinandersetzung mit ihm eine Gebührenfrage
gewesen ist. Diese Differenz
als solche, die inzwischen auch be
reinigt ist, hätte niemals
der Anlass werden können, meine Ver
tretung neben ihm
niederzulegen. Die Gründe hierfür liegen in
einer ganz anderen Ebene als
dieser, wie Sie mit Recht hervor
heben, zur Sache selbst in
keiner Beziehung stehende Konflikt. Sie
sind derart schwerwiegender
Natur, dass es mir nicht möglich ist,
ein Vertrauensverhältnis zu
Herrn Dr. Laserstein, mit dem ich
übrigens niemals befreundet
war, zurückzugewinnen, und dass ich,
schon aus dem der sachlichen
Aufgabe geschuldeten Verantwortungs
gefühl zu meinem grössten
persönlichen Bedauern an meinen Stand
punkt festhalten muss.
Mit kollegialer
Hochachtung.
Ganz
ergebenst
Dr. Katz