Sehr geehrter Herr Kollege!
in Sachen Volksbühne c/a Fackel erwidere ich auf
Ihr Schreiben vom 15. d.Mts. betreffend die Angelegenheit
des Kollegen Katz, dass es sich
nicht so sehr um eine Geld
frage handelt, in der Herr
Kollege Katz
möglicherweise im
Recht sein mag,
sondern um die seiner Forderung von ihm zu
grunde gelegte Begründung. Ich
bin jedoch nicht unversöhn
lich und deshalb schon im
Sachinteresse bereit, mich mit
Herrn Kollegen Katz zu vergleichen.
Mit kollegialer Hochachtung
Dr. Badrian
Rechtsanwalt.
ACDH-CH OEAW
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