Sehr geehrter Herr Kollege!


In meiner Angelegenheit mit Herrn Dr. Laserstein habe ich
nachzutragen, dass mir Herr Kollege Dr. Badrian die Abschrift
eines Briefes des Kollegen Dr. Laserstein vom 23. Juli 1931
an Sie zugesandt hat (ohne Anschreiben mit dem Stempel: „Zur
Kenntnisnahme.“) Ich nehme hierzu insoweit Stellung, als ich
nicht zugeben kann, dass die Begründung meiner Gebührenfor
derung an Herrn Dr. Laserstein inkorrekt gewesen sei. Wer sol
chen Vorwurf erhebt, müsste auch bereit sein, die in Frage
stehende Korrespondenz Ihnen bezw. dem Verlag der Fackel zu
unterbreiten.


Mit vorzüglicher Hochachtung
ergebenst
Dr. Katz


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