Sehr geehrter Herr Kollege!
In meiner Angelegenheit mit
Herrn Dr. Laserstein habe ich
nachzutragen, dass mir Herr Kollege Dr. Badrian
die Abschrift
eines Briefes
des Kollegen Dr. Laserstein vom 23. Juli 1931
an Sie zugesandt hat (ohne
Anschreiben mit dem Stempel: „Zur
Kenntnisnahme.“) Ich
nehme hierzu insoweit Stellung, als ich
nicht zugeben kann, dass die
Begründung meiner Gebührenfor
derung an Herrn Dr. Laserstein
inkorrekt gewesen sei. Wer sol
chen Vorwurf erhebt, müsste auch
bereit sein, die in Frage
stehende Korrespondenz Ihnen bezw. dem Verlag der
Fackel zu
unterbreiten.
Mit vorzüglicher
Hochachtung
ergebenst
Dr. Katz
ACDH-CH OEAW
Austrian Centre for Digital Humanities and Cultural Heritage
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