Sehr geehrter Herr Kollege!


Vom 26. August 1931 bis einschliesslich 7. September 1931
begebe ich mich auf einen kurzen Urlaub. Wie mir auf meine An
frage vom Bericht mitgeteilt wurde, steht in Sachen Wolff
am 17. September um 9 Uhr Termin zur Hauptverhandlung an. Ich
glaube nicht, dass durch meine vorherige Reise die für mich nötige
Vorbereitung zum Termin beeinträchtigt wird, zumal ich die Akten
mitnehme. Herrn Kollegen Laserstein habe ich mitgeteilt, dass ich
auf den mir durch Sie übermittelten Wunsch des Mandanten mit
Rücksicht auf den nahen Termin an der Sache weiter arbeite und
für diese Zeit die persönlichen Differenzen mit ihm zurückstelle.


Mit vorzüglicher, kollegialer
Hochachtung
Dr. Katz


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