Sehr geehrter Herr Kollege!
Vom 26. August 1931 bis
einschliesslich 7. September 1931
begebe ich mich auf einen
kurzen Urlaub. Wie mir auf meine An
frage vom Bericht mitgeteilt
wurde, steht in Sachen Wolff
am 17. September um 9 Uhr Termin zur Hauptverhandlung an. Ich
glaube nicht, dass durch
meine vorherige Reise die für mich nötige
Vorbereitung zum Termin
beeinträchtigt wird, zumal ich die Akten
mitnehme. Herrn Kollegen Laserstein
habe ich mitgeteilt, dass ich
auf den mir durch Sie übermittelten Wunsch des Mandanten
mit
Rücksicht auf den
nahen Termin an der Sache weiter arbeite und
für diese Zeit die
persönlichen Differenzen mit ihm zurückstelle.
Mit vorzüglicher, kollegialer
Hochachtung
Dr. Katz