Sehr verehrter Herr Kraus!


Herr Dr. Willy Katz teilt mir brieflich mit,
dass er vom 26. August bis einschliesslich 7. September 1931 sich
auf einen kurzen Urlaub begibt. Ferner, dass ihm auf seine Anfrage
vom Gericht mitgeteilt wurde, es stehe in Sachen Wolff am 17. Septem
ber um 9 Uhr ein Termin zur Hauptverhandlung an.


Ich teile Ihnen dies unverzüglich mit und
frage gleichzeitig an, ob ich Professor Nüchtern nicht mit Rück
sicht auf den Termin vom 17. September schon jetzt die Mitteilung
machen soll, dass die Proben nicht vor dem 20. September beginnen
können.


Mit herzlichen ergebenen Grüssen


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