Sehr verehrter Herr Kraus!
Herr Dr. Willy Katz
teilt mir brieflich mit,
dass
er vom 26. August bis einschliesslich 7. September 1931 sich
auf einen kurzen Urlaub
begibt. Ferner, dass ihm auf seine Anfrage
vom Gericht mitgeteilt wurde, es stehe in Sachen Wolff am 17.
Septem
ber um
9 Uhr ein Termin zur Hauptverhandlung an.
Ich teile Ihnen dies
unverzüglich mit und
frage
gleichzeitig an, ob ich Professor Nüchtern nicht mit
Rück
sicht auf den
Termin vom 17. September schon jetzt die Mitteilung
machen soll, dass die Proben
nicht vor dem 20. September beginnen
können.
Mit herzlichen ergebenen
Grüssen