Die Fackel


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Am 27. Oktober 1928 habe ich Ihnen namens und im
Auftrage des Herausgebers der „Fackel“, Herrn KarlKraus eine Berichtigung übersandt, die Sie nicht ab
gedruckt haben, obwohl sie dem § 11 des Preßgesetzes
entspricht. Bevor ich die Angelegenheit der Staatsanwalt
schaft übergebe, ersuche ich Sie nochmals, die Berichtigung
zum Abdruck zu bringen.


Unbeschadet Ihres Glaubens, daß die Öffentlichkeit
„kein weiteres Interesse“ an dem angeblichen „Streit“ hat,
und ungeachtet Ihres Entschlusses, „an dieser Stelle jeden
falls die Debatte zu schließen“, teile ich Ihnen mit, daß
ich als Rechtsvertreter des Herrn Karl Kraus das größte
Interesse daran habe, daß ihn betreffende Unwahrheiten
nicht unberichtigt bleiben, und daß Berichtigungen, die ich
sende, nicht verstümmelt und völlig im Sinn entstellt ge
bracht werden. Ebenso „gern“, wie Sie der Unwahrheit des
Herrn Kerr Raum gegeben haben, werden Sie sich wohl oder
übel entschließen müssen, auch der Wahrheit Raum zu geben.
Ich fordere Sie demnach auf, die Ihnen gesandte, dem Preß
gesetz entsprechende Berichtigung, die Ihnen in der An
lage noch einmal zugeht, dem Gesetz entsprechend unverzüg
lich abzudrucken.


Ich vertraue insoweit nicht nur auf den Strafrichter,
sondern auch auf Ihre publizistische Anständigkeit.


Hochachtungsvoll
Dr. Laserstein,
Rechtsanwalt.


1 Anlage.