Hamburger NachrichtenHamburger Nachrichten, 30.10.1928Literatur


Sie haben in Ihrer Ausgabe vom Dienstag, den 30. Okttober 1928 eine mich betreffende Notiz in Spalte 8 des
Feuilletons unter der Spitzmarke „Literatur“ veröffent
licht. Diese Notiz enthält mehrere Unwahrheiten. Ich for
dere Sie daher auf, die anliegende Berichtigung in der
nächsten noch nicht zum Druck abgeschlossenen Nummer Ihrer
Zeitung in derselben Schrift und an derselben Stelle zum
Abdruck zu bringen. Diese Aufforderung stützt sich auf
§ 11 des Preßgesetzes. Soweit die Berichtigung den Raum der
zu berichtigenden Nachricht überschreitet, bin ich bereit,
die üblichen Insertionsgebühren zu entrichten.


Hochachtungsvoll
gez. Dr. Laserstein
Rechtsanwalt.


1 Anlage.