Berichtigung.
Im Feuilleton der Abendausgabe der „Hamburger Nachrichten“ vom 30. Oktober
1928 wird behauptet, daß ich als
Rechtsvertreter von Karl Krauß eine Berichtigung ein
gesandt habe. Es ist nicht wahr,
daß ich der Rechtsvertre
ter von Karl Krauß bin. Wahr ist, daß ich der Rechts
vertreter von Karl Kraus bin.
In der Notiz wird weiter behauptet, ich hätte in mei
ner Berichtigung gesagt, „daß die von Kerr veranlaßte einst
weilige Verfügung Karl Krauß
ausdrücklich untersagt, auch
die von ihm unter der
Pseudonyme ‚Gottlieb‘ und ‚Peter‘
veröffentlichten
Gedichte vorzutragen oder zu verbreiten.“
Das ist nicht wahr. Wahr
ist, daß von einer Untersagung
des Vortrags in meiner Berichtigung überhaupt nicht die
Rede war.
Berlin, den 16. November 1928.
gez. Dr. Laserstein
Rechtsanwalt.