Sehr geehrter Herr!
Herr Architekt Adolf Loos hat
dem von mir
in allen
Angelegenheiten vertretenen Herrn Karl Kraus die Mittei
lung gemacht, Sie hätten
sich dahin geäussert, dass Herr KarlKraus seine Vorlesung im Grossen Konzerthaussaale auf den 30. No
vember 1928
angesetzt habe, um der am gleichen Tage stattfinden
den Gerichtsverhandlung
nicht beiwohnen zu müssen. Tatsächlich
wurde der Termin der
Vorlesung lange vor dem Gerichtstermin ange
setzt und das Plakat der
Vorlesung war erschienen, ehe der Vortra
gende aus den Zeitungen von
dem Tag der Verhandlung erfuhr. Tat
sache ist ferner, dass Herr
Karl Kraus
sofort, als er von dem
Termin
der Hauptverhandlung erfuhr, sich die Möglichkeit ge
sichert hat, am 1. Dezember,
dem zweiten Verhandlungstag, als Zeuge
einvernommen zu werden.
Ich richte an Sie das
Ersuchen, sich entweder
zu
der Aeusserung, welche indirekt den Vorwurf einer im höchsten
Grade unhonorigen Handlung
dem bedrängten Freunde und verehrten
Manne gegenüber enthielt, zu
bekennen oder sie mit dem Ausdruck
des Bedauerns
zurückzuziehen. Falls Sie sich darauf berufen soll
ten, dass Herr Architekt Loos
bekanntlich schwerhörig ist, so
werden Sie wohl in der Lage
sein, anzugeben, welche Aeusserung
das Missverständnis
herbeigeführt hat.
Mit dem Ausdrucke der
Hochachtung