Im Vollmachtsnamen des Herrn Karl Kraus
fordere ich die Aufnahme der
Berichtigung der in Ihrer Nummer vom12. Dezember 1928 in der Notiz „Karl Kraus und Henri Barbusse anden österreichischen Justizminister“ mitgeteilten, meinen Mandanten betreffenden Tatsache
genäss § 23 Pr.G.
Sie veröffentlichen, dass
Karl Kraus
und
Henri Barbusse an das Bundesministerium folgendes Schreiben ge
richtet haben:
„Die Unterzeichneten, die den Fall des politischen Flüchtlings
Mavrak kennengelernt haben,
glauben sich verpflichtet, das
Wort zu nehmen, und
treten an das österreichische
Justizministerium
mit der Erwartung heran, es werde in einem der Fälle, wo die Er
füllung des
Auslieferungsbegehren aufs tiefste als Verletzung eines
europäischen Begriffes
der Menschlichkeit empfinden würde, diesem
gerecht und jene
verweigern. Gez. Karl Kraus – Henri Barbusse.“
Dies ist unwahr. Wahr ist,
dass der Schluss dieses Schreibens den
folgenden Wortlaut hatte: „…
es werde in einem der Fälle, wo die
Erfüllung des
Auslieferungsbegehrens aufs tiefste als Ver
letzung eines europäischen
Begriffes der Menschlichkeit
empfunden würde, diesem gerecht werden und jene verweigern.“
Rekommandiert mit Rückschein.