Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,


im Besitze Ihres Schreibens vom
16. April 1929 teile ich Ihnen ergebenst mit, dass ich den
Abdruck der mir gleichzeitig übersandten Berichtigung des
Herrn Karl Kraus ablehnen muss, da sie den Voraussetzungen
des § 11 P.G nicht entspricht.


Hochachtungsvoll
Vossische Redaktion
Dr. Albrecht Montgelas
Verantwortlicher Redakteur i.V.


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