An den
Generalstaatsanwalt beim Landgericht I,Berlin.
Turmstrasse 91


Strafanzeige
des Schriftstellers Karl Kraus, Wien III. HintereZollamtsstrasse 3
Anzeigender
vertreten durch:


gegen
den verantwortlichen Redakteur der Beilage und Unter
haltungsblatt der Vossischen Zeitung, Berlin SW 68,Kochstrasse 22/26
Beschuldigter.


Namens des Anzeigenden habe ich das ab
schriftlich anliegende Berichtigungsersuchen zunächst
mit dem abschriftlich anliegenden Begleitschreiben vom
14. Mai d.J. an den verantwortlichen Redakteur Graf
Montgelas, sodann, da es Graf Montgelas nicht zugestellt
werden konnte, an den verantwortlichen Redakteur der
Beilage Unterhaltungsblatt der Vossischen Zeitung ohne
Namensnennung gerichtet. Diese Berichtigung wurde dem
verantwortlichen Redakteur am 25. Mai d.J. zugestellt.
Da das Berichtigungsersuchen vom Anzeigenden unterzeich
net war, keinen strafbaren Inhalt hatte und sich auf
tatsächliche Angaben beschränkte, war der Beschuldigte
nach § 11 des Reichs-Pressegesetzes verpflichtet, die
Berichtigung in der nach Empfang der Einsendung nach
folgenden für den Druck nicht bereits abgeschlossenen
Nummer abzudrucken. Trotzdem hat der Beschuldigte die
Berichtigung bis zum heutigen Tage nicht veröffentlicht.


Namens des Anzeigenden erstatte ich daher
gegen den Beschuldigten Anzeige zwecks Bestrafung gemäss
§ 19 Ziffer 3 des Reichspressgesetzes.


Ich bitte in dieser Sache mich und nicht
den Anzeigenden als Zeugen zu vernehmen, da ich den
Schriftwechsel geführt habe und den gesamten Sachverhalt
genau kenne.