An den
Generalstaatsanwalt beim Landgericht I,Berlin.
Turmstrasse 91
Strafanzeige
des
Schriftstellers Karl
Kraus, Wien III. HintereZollamtsstrasse 3
Anzeigender
vertreten durch:
gegen
den verantwortlichen Redakteur der Beilage und Unter
haltungsblatt der Vossischen
Zeitung, Berlin SW 68,Kochstrasse 22/26
Beschuldigter.
Namens des Anzeigenden habe
ich das ab
schriftlich
anliegende Berichtigungsersuchen zunächst
mit dem abschriftlich anliegenden
Begleitschreiben
vom
14. Mai d.J. an den
verantwortlichen Redakteur Graf
Montgelas, sodann, da es Graf Montgelas nicht zugestellt
werden konnte, an den
verantwortlichen Redakteur der
Beilage Unterhaltungsblatt der
Vossischen
Zeitung ohne
Namensnennung gerichtet. Diese Berichtigung wurde dem
verantwortlichen Redakteur am 25. Mai d.J. zugestellt.
Da das Berichtigungsersuchen vom
Anzeigenden
unterzeich
net war,
keinen strafbaren Inhalt hatte und sich auf
tatsächliche Angaben beschränkte,
war der Beschuldigte
nach § 11
des Reichs-Pressegesetzes verpflichtet, die
Berichtigung in der nach Empfang der Einsendung nach
folgenden für den
Druck nicht bereits abgeschlossenen
Nummer abzudrucken. Trotzdem hat
der Beschuldigte die
Berichtigung bis zum heutigen Tage nicht veröffentlicht.
Namens des Anzeigenden
erstatte ich daher
gegen den Beschuldigten Anzeige zwecks Bestrafung gemäss
§ 19 Ziffer
3 des Reichspressgesetzes.
Ich bitte in dieser Sache mich
und nicht
den Anzeigenden als
Zeugen zu vernehmen, da ich den
Schriftwechsel geführt habe und den gesamten Sachverhalt
genau kenne.