1.J.668.29/3


Auf die Eingabe vom 18. Juli 1929 teile ich
Ihnen, Herr Rechtsanwalt, ergebenst mit, dass der letzte Ab
satz der Berichtigung den Anforderungen des § 11 des Reichspressegesetzes nicht entspricht.


Im Auftrage.
[Unterschrift]
Staatsanwalt.


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