GlockentänzerinScherl’s MagazinJunge Tänzerin


Sie schreiben: „Obwohl wir fürchten, dass Karl Kraus den Abdruck
dieser Berichtigung für eine ganz besondere Hinterlist ansehen wird,
bringen wir sie im folgenden wörtlich“. Diese Behauptung ist unwahr.
Wahr ist, dass der Abdruck der Berichtigung an mehreren Stellen vom
Original abweicht. Wahr ist, dass Anführungszeichen fehlen, die im
Original vorkommen, während solche, die dort nicht vorkommen, wie bei
der wiederholten Zitierung von Scherls „Magazin“, im Druck enthalten
sind.


Es ist unwahr, dass es im 3. Absatz der Berichtigung heisst,
Karl Kraus habe aus der Fügung „Blut und Haut und Atem“ darauf ge
schlossen, das Gedicht Zechs „Glockentänzerin“ mit der Fügung
„Atemhauch und Blut und Hauch“ sei nicht ohne Einfluss geblieben auf
das Zustandekommen von Hesses Gedicht „Junge Tänzerin“. Wahr ist
vielmehr, dass es dort heisst, er habe aus der Fügung „Blut und Haut
und Atem“ darauf geschlossen, das Gedicht ZechsGlockentänzerin
mit der Fügung „Atemhauch und Blut und Haut“ sei nicht ohne Einfluss
geblieben auf das Zustandekommen von Hesses Gedicht „Junge Tänzerin“.


Es ist unwahr, dass es im 5. Absatz der Berichtigung heisst:
„Es ist unwahr, dass er mit dieser Zitierung Heines nur den Zweck
verfolgt, den Unterschied zwischen einem dichterischen Gleichnis und
einem ornamentalen Vergleich sprachkritisch an einem vorausgesetzten
Beispiel darzustellen.“ Wahr ist im Gegenteil, dass die Stelle lautet:
„Es ist unwahr, dass er mit dieser Zitierung Heines nur den Zweck
verfolgt, dem Gegner eins auszuwischen. Wahr ist, dass er mit ihr den
Zweck verfolgt, den Unterschied zwischen einem dichterischen Gleich
nis und einem ornamentalen Vergleich sprachkritisch en einem voraus
gesetzten Beispiel darzustellen.“