Sie schreiben: „Obwohl wir
fürchten, dass Karl
Kraus den Abdruck
dieser Berichtigung für eine ganz besondere Hinterlist ansehen wird,
bringen wir sie im folgenden
wörtlich“. Diese Behauptung ist unwahr.
Wahr ist, dass der Abdruck der
Berichtigung an mehreren Stellen vom
Original abweicht.
Wahr ist, dass Anführungszeichen fehlen, die im
Original vorkommen,
während solche, die dort nicht vorkommen, wie bei
der wiederholten Zitierung von
Scherls „Magazin“, im Druck enthalten
sind.
Es ist unwahr, dass es im 3.
Absatz der Berichtigung heisst,
Karl Kraus habe aus
der Fügung „Blut und Haut und Atem“ darauf ge
schlossen, das Gedicht Zechs „Glockentänzerin“ mit der Fügung
„Atemhauch und Blut und Hauch“ sei nicht ohne Einfluss geblieben auf
das Zustandekommen von Hesses Gedicht „Junge Tänzerin“. Wahr ist
vielmehr, dass es dort heisst, er
habe aus der Fügung „Blut und Haut
und Atem“ darauf
geschlossen, das Gedicht Zechs „Glockentänzerin“
mit der Fügung „Atemhauch und Blut
und Haut“ sei nicht ohne Einfluss
geblieben auf das Zustandekommen
von Hesses Gedicht
„Junge Tänzerin“.
Es ist unwahr, dass es im 5.
Absatz der Berichtigung heisst:
„Es ist unwahr, dass er mit dieser Zitierung Heines nur den Zweck
verfolgt, den Unterschied
zwischen einem dichterischen Gleichnis und
einem ornamentalen Vergleich
sprachkritisch an einem vorausgesetzten
Beispiel
darzustellen.“ Wahr ist im Gegenteil, dass die Stelle lautet:
„Es ist unwahr, dass er mit dieser
Zitierung Heines nur den Zweck
verfolgt, dem Gegner eins auszuwischen. Wahr
ist, dass er mit ihr den
Zweck verfolgt, den
Unterschied zwischen einem dichterischen Gleich
nis und einem ornamentalen
Vergleich sprachkritisch en einem voraus
gesetzten Beispiel
darzustellen.“