Ihr Schreiben vom 31. August 1929 habe ich dem Verlagder Fackel zur
Kenntnis gebracht. Die früher bestandene Schwierig
keit ist nun insofern
behoben, als der Verlag der Vereinigung derBühnenverleger
nunmehr beigetreten ist. Es bleibt nur noch der
Punkt meines Schreibens vom 30. Juli 1929 offen, dass die Bestim
mung in den
Vertrag aufgenommen werden muss, dass die Kürzungen
des Buches für die Bühnenfassung nach Genehmigung
durch den Autor
erfolgen, die auch schon in
dem ersten Ihnen übersendeten Vertrag
enthalten war. Ich habe nun
einfach in den von ihnen übersendeten
Vertrag als § 10 diesen
Punkt eingefügt und sende Ihnen das vom
Verlag „Die Fackel“ unterfertigte Gegenexemplar zurück.
Ich zeichne
hochachtungsvoll
1 Beilage
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