Sehr geehrter Herr Intendant!
Ich habe zu Ihrem Schreiben vom 30. Jänner1931, in welchem
ich Ihnen den Aufschub der Aufführung der
„Unüberwindlichen“ von Karl Kraus bis Mitte April 1931 bewilligte,
folgendes nachzutragen.
Es war mir zur Zeit der
Abfassung des
Schreibens nicht bekannt, dass laut den
Kartellbestimmungen des
Verbandes der deutschen Bühnenverleger und
des deutschen Bühnenvereines
Erstaufführungen nicht in der Zeit zwischen 8. und 21.
Dezember stattfinden dürfen,
da diese Tage eine äusserst
ungünstige Theaterzeit sind. Ich ändere daher meinen Antrag vom 31.1.1931
in der Weise, dass Sie
erklären müssten, dass der Aufführungs
vertrag unberührt bleibt und
die Aufführung trotz Zahlung des
Pönales in der Zeit vom 1.X.
bis 31.XII.1931, jedoch nicht in
der Zeit zwischen 8. und
21.XII., stattfinden wird.
Ich zeichne mit vorzüglicher
Hochachtung
Ihr ergebener
ACDH-CH OEAW
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