Sehr geehrter Herr Intendant!
In Beantwortung Ihres Schreibens vom25. Februar 1931
teile ich Ihnen im Auftrage des Herrn KarlKraus folgendes
mit:
Die von Ihnen vorgeschlagene
Möglichkeit,
das Werk eventuell auch zwischen dem 15. und
19. April aufzu
führen, ist leider aus dem Grunde unannehmbar, weil der Autor
infolge der langen Verzögerung
Ihrer Antwort inzwischen ge
rade über die Zeit zwischen dem
16. und 22. April verfügen
musste. Auch die letzten Tage vor dem 15. April wurden ihm
für diese bereits getroffene
Einteilung Schwierigkeiten be
reiten. Unter diesem Umstand und
indem wir auch Ihrer Situation
Rechnung tragen, sind wir zu dem weiteren Entgegenkommen bereit,
indem wir auf den zweiten
Vorschlag zurückgehen und in eine
Verschiebung auf den Herbsttermin einwilligen, vorausgesetzt,
dass Sie die verlangte günstige
Theaterzeit garantieren. Ich
bin
auch bereit, von dem verlangten Notariatsakt abzugehen, da
mir Ihr letztes Schreiben als Bekräftigung genügt, doch müssen
wir darauf bestehen, dass Sie
wegen der vielfachen Vertrags-
und Inszenierungsverpflichtungen
des Herrn Karl Kraus unbedingt
den definitiven Aufführungstermin
spätestens zwei Monate vorher
mitteilen, und dass auch diese
Verpflichtung unter die Sanktion
der Konventionalstrafe gestellt wird. Ferner frage ich an, ob
Sie die mit Karte
vom 28.II. gewünschte Partitur trotz einer
Verlegung auf den Herbsttermin
schon jetzt benötigen, in wel
chem Falle Ihnen auf Ihre Kosten
eine Abschrift angefertigt
werden
musste, da der Autor die Partitur eventuell zu
Vorle
sungszwecken
benötigt. Auf eine Veranstaltung von Vorlesungen
im Schauspielhaus verzichten wir unter den dargelegten Umstän
den und danken Ihnen
für Ihr freundliches Anerbieten, sich mit
einer Konzertagentur in
Verbindung zu setzen. Wir glauben aber,
dass sich, falls ein Bedürfnis
nach solchen Vorlesungen noch
bestehen sollte, zu gegebener Zeit Veranstalter selbst melden
werden.
Ich zeichne mit vorzüglicher
Hochachtung
Ihr ergebener