In Sachen Städt. Bühnen übersende ich anliegend
ein
Schreiben des Bühnen Schiedsgerichts vom 8. Februar 1932,
indem um Ueberweisung von
100,– Reichsmark Gerichtskosten
vorschuss gebeten
wird.
Ferner übersende ich in Sachen
Kraus ./. Landsberg
Abschrift meines Schriftsatzes an das Amtsgerichts Berlin-Mitte vom 25. Januar 1932, sowie die Erwiderung des Rechtsanwalts Otto Landsberg vom 2.
Februar 1932 und Abschriftdes Beschlusses
des Amtsgerichts Berlin-Mitte zur
gefl.
Kenntnisnahme .
Gleichzeitg bitte ich, mir
für meine bisherigen Aus
lagen in den Sachen Hildenbrandt, Ludwig,
Berichtigungssachen
und
Wolff, sowie für die laufenden Sachen einen
Betrag von
15,– Reichsmark
zu überweisen.
Hochachtungsvoll
Dr. Katz
Rechtsanwalt
Soll in Sachen Landsberg sofortige Beschwerde
eingelegt werden? Die Frist
dafür beträgt
eine Woche, sie
läuft ab am 16. Februar 1932.
Die Erfolgsaussichten darf man nicht als
sehr groß einschätzen, da die
Beschwerde an
dieselbe Kammer
ginge, die die sofortige
Beschwerde in Sachen Ludwig abgelegt
hat.
Mit der Bitte, Herrn Kraus
herzliche Grüße und den
Ausdruck
meiner
Verehrung auszurichten
ergebenst
Dr. Katz