In Sachen Städt. Bühnen übersende ich anliegend ein
Schreiben des Bühnen Schiedsgerichts vom 8. Februar 1932,
indem um Ueberweisung von 100,– Reichsmark Gerichtskosten
vorschuss gebeten wird.


Ferner übersende ich in Sachen Kraus ./. Landsberg
Abschrift meines Schriftsatzes an das Amtsgerichts Berlin-Mitte vom 25. Januar 1932, sowie die Erwiderung des Rechtsanwalts Otto Landsberg vom 2. Februar 1932 und Abschriftdes Beschlusses des Amtsgerichts Berlin-Mitte zur gefl.
Kenntnisnahme .


Gleichzeitg bitte ich, mir für meine bisherigen Aus
lagen in den Sachen Hildenbrandt, Ludwig, Berichtigungssachen
und Wolff, sowie für die laufenden Sachen einen Betrag von
15,– Reichsmark
zu überweisen.


Hochachtungsvoll
Dr. Katz
Rechtsanwalt


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Soll in Sachen Landsberg sofortige Beschwerde
eingelegt werden? Die Frist dafür beträgt
eine Woche, sie läuft ab am 16. Februar 1932.
Die Erfolgsaussichten darf man nicht als
sehr groß einschätzen, da die Beschwerde an
dieselbe Kammer ginge, die die sofortige
Beschwerde in Sachen Ludwig abgelegt
hat.


Mit der Bitte, Herrn Kraus
herzliche Grüße und den Ausdruck
meiner Verehrung auszurichten


ergebenst
Dr. Katz


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