Sehr geehrter Herr Kollege!
Wie aus den Frankfurter
Zeitungen zu ent
nehmen ist, haben die Frankfurter städtische
Bühnen trotz dem
gemachten Protest für heute die Aufführung
der „Unüberwindlichen“
durch ein Gastspiel des Leipziger Komödienhauses und des Herrn
Peter Ihle auf den Spielplan gesetzt und es ist wahrscheinlich,
dass diese Aufführung auch
stattfinden wird. Ich glaube, dass
sie mit mir die Ansicht teilen werden, dass diese Aufführung
durch ein Gastspielensemble den
getroffenen Vereinbarungen nicht
entspricht und dass ein Theater, das ein Stück erwirbt, ver
pflichtet ist, es mit eigenen
Kräften aufzuführen. Es ist mir
nun eingefallen, ob es nun nicht möglich wäre, schon in den
jetzigen Prozess wegen Zahlung
der Konventionalstrafe auch ein
Feststellungsbegehren zustellen, dass erkannt wird, es sei
durch die Aufführung durch ein
Gastspielensemble der Vertrags
verpflichtung nicht entsprochen
worden. Wenn Sie meine Ansicht
teilen, so ersuche ich Sie, das Klagebegehren in dieser Hin
sicht zu erweitern.
Ich zeichne mit vielen
herzlichen Grüssen
und
vorzüglicher kollegialer Hochachtung
Ihr ergebener